Alte Silbermünzen liegen in einer Vitrine im Alamannenmuseum.

Baden-Württemberg Baggerfahrer und Kinder finden Schätze: Was sich im Boden von BW versteckt

Stand: 30.11.2024 07:21 Uhr

Erst kürzlich hat ein Baggerfahrer in Schwäbisch Hall einen Mammutstoßzahn gefunden. Welche Schätze könnten noch unter unseren Füßen in der Erde von Baden-Württemberg versteckt sein?

In Schwäbisch Hall hat ein Baggerfahrer einen bis zu 115.000 Jahre alten Mammutstoßzahn entdeckt. Außerdem einen Backenzahn und weitere Knochenfragmente eines Mammuts. Das Tier hat dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) zufolge in der letzten Eiszeit gelebt. Der glückliche Finder durfte lange nicht über seinen besonderen Fund sprechen, bekam keinen Finderlohn - aber das Tier sollte erstmal heißen wie er: Luis.

Was haben Privatpersonen schon in BW gefunden?

"Außergewöhnliche Funde durch Privatpersonen gibt es immer wieder", schreibt das Landesamt für Denkmalpflege dem SWR auf Nachfrage. Im Gegensatz zu dem Baggerfahrer, der zufällig den Mammutzahn gefunden hat, seien diese Privatpersonen aber häufig auch ehrenamtliche Beauftragte der Denkmalpflege. Zum Beispiel, so das Landesamt, habe vor einigen Jahren ein ehrenamtlicher Mitarbeiter "den seltenen Fund einer keltischen Schnellwaage am Heidengraben auf der Schwäbischen Alb gemacht" und diesen an die archäologische Denkmalpflege übergeben.

Und das nächste Beispiel ist sicherlich der Traum vieler Kinder: Im Jahr 2017 haben dem Amt zufolge drei damals Achtjährige auf einer Baustelle in Ettlingen kleine Metallplättchen gefunden. Die Eltern meldeten die Entdeckung und siehe da: "Es handelte sich um einen kleinen Münzschatz aus dem 14. Jahrhundert."

Der Münzschatz aus dem Glottertal

Erst im August ist bekannt geworden, dass im Schwarzwaldort Glottertal ein 700 Jahre alter Münzschatz aus dem 14. Jahrhundert entdeckt wurde. Zu verdanken ist der Fund offenbar einem archälogisch interessierten Bürger, der auf Bitten des Landesdenkmalamts bei Routine-Erdarbeiten dabei war. Ihm waren in der ausgebaggerten Erde "kleine Metallplättchen" aufgefallen. Insgesamt wurden daraufhin laut LAD zirka 1.500 "Münzen der Zeit um 1320" geborgen.

Der Fundort liegt übrigens in der Nähe der Kurklinik, die durch die Fernsehserie "Schwarzwaldklinik" bekannt wurde. Viel Aufmerksamkeit ist man hier also gewohnt - und das ist es auch, was dem Finder bleibt. Denn behalten durfte er seinen Schatz nicht.

Muss man besondere Funde melden und wenn ja wo?

Und so ist es generell mit den Sensationsfunden. Wer wie beispielsweise neulich der Baggerfahrer einen besonderen Fund macht, darf diesen nicht zuhause in die Vitrine stellen. Denn, so das LAD: "Das Denkmalschutzgesetz BW regelt diesen Fall. Zufallsfunde sind meldepflichtig. Erste Ansprechpartner sind in der Regel die Gemeinden bzw. die Denkmalschutzbehörden (Landratsamt). Fundmeldungen können aber auch direkt bei den Dienststellen des LAD angezeigt werden."

Doch halte ich eine archäologische Besonderheit in der Hand, oder ist es einfach ein ziemlich alter Kronkorken oder der Rest eines neuzeitlichen Tellers? Um herauszufinden, ob es sich bei dem Fund um etwas Besonderes handelt, empfiehlt das LAD "eine schnelle Recherche im Internet", also zum Beispiel per Google. Diese könne in vielen Fällen "erste Hinweise auf die mögliche Deutung und das grobe Alter des gefundenen Objekts geben".

Wem gehört ein Schatz eigentlich?
Darf man einen gefundenen Schatz eigentlich behalten? Die Antwort ist: Nein!
Ein Auszug aus dem Denkmalschutzgesetzt verschafft hier Klarheit: § 20 Schatzregal (1): Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden. (2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Außerdem sollte man den Fund nicht bergen, unverzüglich melden und die Fundstelle in unverändertem Zustand hinterlassen, um spätere Forschungsarbeiten nicht zu sabotieren. Mehr Infos gibt es beim Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg.

Wie wahrscheinlich ist es, in BW einen Schatz zu finden?

Rein theoretisch ist es schon möglich, dass Privatpersonen in Baden-Württemberg etwas ungewöhnliches finden. "Wenn der Garten im Bereich einer Fundstelle liegt, besteht natürlich die Möglichkeit", auf archäologische Funde zu stoßen, so das LAD auf unsere Nachfrage. Dabei handelte es sich aber in aller Regel um Keramik oder Tierknochen. "Die Wahrscheinlichkeit eines Sensationsfundes ist eher gering", so die Experten.

Sicherlich wird es noch nicht bekannte außergewöhnliche Stücke im Boden geben. Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg

Der Schatz im Bodensee

Manchmal liegt ein Schatz jahrtausende lang unentdeckt - zum Beispiel am Grund des Bodensees. Hier handelt es sich nicht um einen Schatz aus Münzen, sondern um einen Einbaum aus der Steinzeit. Zwei Stand-up-Paddler entdeckten ihn 2018.

So berichtete der SWR über den Fund:

Der Schatz im Bodensee

Und manchmal suchen Menschen auch gezielt nach Schätzen, zum Beispiel wenn es sich um sogenannte Militaria-Sammler handelt, die es auf Fundstücke rund um Militär und Krieg abgesehen haben, etwa mit Hilfe von Metalldetektoren.

Im Jahr 2018 meldete ein Mann einen Fund beim Landesamt für Denkmalpflege. Es handelte sich um mehrere tausend Münzen, um den sogenannten Münzschatz von Ellwangen. Nach Angaben des Regierungspräsidiums stellte sich heraus, dass der Schatz schon 2017 gefunden wurde - sich jedoch einer der sogenannten Sondengänger erst etliche Monate nach der Bergung beim LAD meldete. Daraufhin ging es in diesem Fall um Unterschlagung und Geldstrafen.

Alte Silbermünzen liegen in einer Vitrine im Alamannenmuseum.

Der Münzschatz von Ellwangen ist laut dem Landesamt für Denkmalpflege einer der größten Silbermünzschätze aus dem Spätmittelalter, der bislang in Baden-Württemberg gefunden wurde. Der Schatz wurde in einer Sonderausstellung präsentiert.

Darf man auf eigene Faust nach Schätzen suchen?

Wer sich selbst auf die Suche machen möchte, sollte das zunächst beantragen. Das LAD teilt mit: "Für die gezielte Suche nach archäologischen Denkmalen bedarf es einer Nachforschungsgenehmigung, die beim LAD beantragt werden muss. Diese wird allerdings in aller Regel nur fachlich ausgebildeten Personen bzw. Institutionen erteilt." Wer diesen Schritt nicht geht, handelt dem Amt zufolge illegal und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Privatpersonen erhalten normalerweise keine Nachforschungsgenehmigung. Und das hat einen Grund: Das "unsachgemäße Bergen von Funden" führe dazu, dass diese unwiederbringlich aus ihren archäologisch-historischen Kontexten entfernt und wichtige archäologische Befunden sowie deren historischer Wert zerstört werden", so das Landesamt.

Jegliche Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit verborgen im Boden befinden - dazu zählen auch Fundstreuungen - sind Kulturdenkmale und durch das Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg geschützt. Zuwiderhandlungen können gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 DSchG gegebenenfalls sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch unter Umständen als Straftat gemäß § 246 StGB verfolgt werden. Funde (§ 27 Abs. 3 DSchG) und Tatwerkzeuge (§ 74 StGB) können gegebenenfalls eingezogen und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250.000 Euro verhängt werden (§ 27 Abs. 2 DSchG). Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg

Wie kann man bei der Suche nach archäologischen Schätzen mitmachen?

Wer trotzdem suchen will, kann sich theoretisch qualifizieren lassen. Die Landesdenkmalpflege hat nach eigenen Angaben "ein neues Projekt entwickelt, das die Integration engagierter und kooperationswilliger Sondengänger in die denkmalpflegerische Arbeit ermöglicht". Ein Anspruch auf Finderlohn bestehe aber nicht, so das LAD. "Aber bei besonderen Funden und einem rechtskonformen Verhalten kann von LAD eine Fundprämie gezahlt werden" - wie es im Fall der drei Kinder aus Ettlingen umgesetzt worden sei.

Sendung am Mi., 20.11.2024 10:30 Uhr, SWR4 BW Studio Tübingen

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