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"Raser-Prozess" in Köln Ohne Bewährung?

Stand: 22.03.2018 02:53 Uhr

Im Kölner Raser-Fall soll heute im "zweiten Durchgang" das Urteil fallen. Der Bundesgerichtshof hatte die Bewährungsstrafen im vergangenen Sommer aufgehoben. tagesschau.de erläutert die rechtlichen Knackpunkte.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Ein spontanes Autorennen auf dem Weg zu den Rheinterrassen in Köln. Mit 95 statt der erlaubten 50 Kilometern pro Stunde geht es in eine Linkskurve. Einer der beiden Fahrer gerät ins Schleudern, kommt von der Fahrbahn ab und kollidiert mit einer 19-Jährigen Studentin, die mit dem Rad auf dem Fahrradweg unterwegs ist. Sie stirbt. Zwei Jahre auf Bewährung für den einen, ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für den anderen Täter, hatte das Landgericht Köln im April 2016 gesagt.

Das Signal aus Karlsruhe lautete im Juli 2017 dagegen: In so einem Fall muss ein Täter damit rechnen, dass er ins Gefängnis kommt. Vergangenen Montag hat eine andere Kammer des Landgerichts den Fall erneut verhandelt. Nun ist die spannende Frage, ob es Haftstrafen geben wird.

"Mord" stand im Kölner Fall nicht zur Debatte

Fest steht: Es handelt sich bei diesem Fall rechtlich um "fahrlässige Tötung". Anders als im heiß diskutierten Berliner Fall stand hier also nicht zur Debatte, ob ein Raser-Fall mit tödlichem Ausgang auch "Mord" sein kann. Gerichte müssen jede Tat und jeden Angeklagten individuell unter die Lupe nehmen. Was hat er gemacht? Was hat er gedacht?

Am BGH drehte es sich allein um die sogenannte Strafzumessung. Dabei haben die Gerichte vor Ort einen großen Spielraum. Der BGH kann in der Revision nur überprüfen, ob das Landgericht Rechtsfehler gemacht hat. Im Kölner Fall allerdings griff der BGH in Sachen Strafe teilweise ein. Schon das war eine Besonderheit.

Die erste Frage lautete: Waren zwei Jahre Freiheitsstrafe rechtlich in Ordnung? Auf fahrlässige Tötung stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In diesem Punkt sei das Urteil "sehr sorgfältig begründet", so die Vorsitzende Richterin am BGH. Zwei Jahre ist übrigens die Höchstgrenze, bis zu der man eine Strafe zur Bewährung aussetzen darf.

Bewährung ließ sich nicht begründen

Die zweite Frage lautete: Durfte das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen? Hier lag der Kern des Karlsruher Urteils. Bewährung ist grundsätzlich möglich, "wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich die Verurteilung schon zur Warnung dienen lassen" und künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Die nötige Sozialprognose war bei beiden Tätern laut BGH günstig. Doch dann kamen zwei große "Aber".

Bei einer Strafe von über einem Jahr braucht man laut Gesetz "besondere Umstände" zugunsten des Angeklagten, die eine Bewährung rechtfertigen. Die habe das Landgericht zu Unrecht bejaht. Vielmehr hätten ganz erhebliche Verkehrsverstöße und eine aggressive Fahrweise die Tat geprägt, betonte der BGH.

Noch spannender war das zweite "Aber" in Sachen Bewährung. Das Gesetz sagt nämlich: Eine Strafe darf nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn "die Verteidigung der Rechtsordnung" das verlangt. Gemeint ist: Wenn eine Bewährungsstrafe für das allgemeine Rechtsempfinden völlig unverständlich wäre und das Vertrauen der Bevölkerung in den Schutz der Rechtsordnung erschüttern könnte, dann darf es sie nicht geben. Genau diesen Punkt hat das Landgericht laut BGH nicht richtig geprüft. Der BGH verwies ausdrücklich auf die Häufung solcher Raser-Fälle mit tödlichem Ausgang in Köln und an anderen Orten.

Die zahlreichen Raser-Fälle sind in der Bevölkerung auf große Empörung gestoßen. Trotzdem: "Allgemeines Rechtsempfinden" und "Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung" - für die Gerichte sind solle Begriffe nicht ganz leicht auszufüllen. "Im Namen des Volkes" zu urteilen, bedeutet nicht automatisch, sich bei der Strafe nach Mehrheiten in der Bevölkerung richten zu müssen. Deswegen war es durchaus ein juristisches Ausrufezeichen, dass der BGH im Kölner Raser-Fall die "Verteidigung der Rechtsordnung" ausdrücklich heranzieht.

Neues Gesetz verschärft Strafen

Der Bundestag hat inzwischen eine Gesetzesverschärfung beschlossen. Danach stehen "verbotene Kraftfahrzeugrennen" unter Strafe. Für die Teilnahme an solchen Rennen kann es bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe geben. Kommt eine Person zu Tode, stehen bis zu zehn Jahre Haft im Raum. Also doppelt so viel wie bisher bei fahrlässiger Tötung. Aber weniger als die lebenslange Haft bei Mord. Für zurückliegende Raser-Fälle wie in Köln gilt das neue Gesetz allerdings noch nicht.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 22. März 2018 um 14:00 Uhr.