Generalstaatsanwaltschaft Puigdemont soll in Auslieferungshaft
Carles Puigdemont sitzt seit Tagen in Neumünster im Gefängnis. Nun gibt es Bewegung in dem Fall: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beantragte nach "intensiver Prüfung" einen Auslieferungshaftbefehl.
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Dafür beantragte die Behörde beim Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl.
Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt".
Richter prüfen nun
Nun prüfen die Richter den Haftbefehl. Kommen sie zu dem Schluss, dass die Auslieferung zulässig ist, übernimmt die Generalstaatsanwaltschaft wieder und führt die Auslieferung durch.
Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien war am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise auf der A7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Seitdem ist er in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster untergebracht. Die spanische Justiz wirft ihm die Veruntreuung öffentlicher Gelder und Rebellion vor. Darauf drohen bis zu 30 Jahre Haft. Der 55-Jährige hatte vergangenen Oktober die Unabhängigkeit Kataloniens ausgerufen und war anschließend vor den Ermittlungen der spanischen Justiz nach Belgien geflohen.
Sollte das OLG beim Haftbefehl zum selben Ergebnis kommen wie der Generalstaatsanwalt, würde Puigdemont daher noch nicht automatisch ausgeliefert. Sollte Puigdemont dann nämlich einer Auslieferung widersprechen - wovon wohl auszugehen ist - würde noch ein zweiter Prüfungsschritt folgen. Das OLG würde dann auf einen weiteren Antrag hin inhaltlich abschließend darüber entscheiden, ob die Auslieferung rechtlich zulässig ist oder nicht.
Sollte das OLG die Auslieferung erlauben, könnte Puigdemont dann noch weiteren Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe suchen.
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam
Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung des verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im deutschen Strafrecht durch den Vorwurf des Hochverrats. Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Puigdemonts Anwälte hatten bereits am Ostersonntag juristische Schritte gegen den Antrag auf einen Auslieferungshaftbefehl eingeleitet. Puigdemont und seine Strafverteidiger "vertrauten auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung" durch das OLG, dem sie ihre "Einwände gegen die Auslieferung im Detail vortragen werden".
Unterstützer findet Puigdemont auch in Schleswig-Holstein. Vor der JVA Neumünster fordert dieses Plakat seine Freilassung.
Jetzt ist das OLG am Zug
Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das OLG am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss. In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden zulässig ist.
Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.