Pechstein-Urteil EGMR stärkt Sportgericht
Juristische Niederlage für Claudia Pechstein: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der Eisschnellläuferin gegen das Sportgericht CAS zurückgewiesen. In einem Aspekt bekam sie aber Recht.
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit einer Beschwerde gegen den Internationalen Sportgerichtshof CAS wegen dessen angeblich fehlender Unabhängigkeit weitgehend gescheitert. In einem Urteil attestierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit.
Damit erfuhr Pechstein in ihrem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Sportschiedsgericht eine Niederlage. Allerdings stehen ihr laut den Straßburger Richtern 8000 Euro Entschädigung zu, weil der CAS ihr keine öffentliche Anhörung gewährt habe. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.
Der fünfmaligen Olympiasiegerin Claudia Pechstein stehen 8000 Euro Entschädigung zu.
Sperre wegen auffälliger Blutwerte
Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte geklagt, die Pechstein auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch. Pechstein machte in Straßburg geltend, dass der Sportgerichtshof CAS weder unabhängig noch unparteiisch sei. Den Vorwurf begründete die 46-Jährige laut dem Gericht unter anderem mit der Art und Weise, wie die Richter des CAS ernannt werden.
Die Straßburger Richter argumentieren in ihrem Urteil, über Pechsteins Fall hätten drei Schiedsrichter entschieden, die aus einer Liste mit fast 300 Kandidaten ausgewählt worden seien. Die Sportlerin habe keine Argumente vorgebracht, die grundsätzliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Richter auf dieser Liste hätten rechtfertigen können, urteilte das Menschenrechtsgericht. Von den drei Richtern in ihrem Verfahren habe Pechstein darüber hinaus nur Zweifel an einem einzigen geäußert, dem Vorsitzenden - ohne ihre Vorwürfe jedoch ausreichend zu belegen.
Pechsteins Anwalt Simon Bergmann wertete den Richterspruch als Erfolg. "Es ist eine Menschenrechtsverletzung festgestellt worden", sagte Bergmann der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil des CAS wäre seinen Worten zufolge möglicherweise anders ausgefallen, wenn die Öffentlichkeit beteiligt gewesen wäre. Das Straßburger Urteil könnte demnach auch Einfluss auf Pechsteins Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben.
(Beschwerdenummer 67474/10)