Im Thüringer Landtag gratuliert der CDU-Fraktionsvorsitzende Mohring dem frisch gewählten Ministerpräsidenten Kemmerich (FDP).
Hintergrund

Thüringen-Krise Was darf die Bundesspitze vorschreiben?

Stand: 07.02.2020 15:22 Uhr

Die Krise in Thüringen ist auch ein Machtkampf zwischen der CDU-Bundeschefin und dem dortigen Landesverband. Mit welchen Drohungen könnte die Bundesspitze den Landesverband disziplinieren?

Von Anita Fünffinger, ARD Berlin

Nach jeder Landtagswahl gibt es bei der Bewertung des Ergebnisses von den jeweiligen Parteispitzen in Berlin immer wieder diesen einen Satz: Unser Landesverband ist natürlich autark, die Partei dort bestimmt selbst, wie es nun weitergeht. Das ist so lange recht, so lange es keinen Ärger gibt - wie jetzt in Thüringen.

Die Bundespartei kann mahnen, kann schimpfen und kann drohen. Und sie kann formal den jeweiligen Landesverband ausschließen oder sogar auflösen. So steht es in Paragraf 16 des Parteiengesetzes:

Die Auflösung und der Ausschluss nachgeordneter Gebietsverbände sowie die Amtsenthebung ganzer Organe derselben sind nur wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei zulässig.

CDU und FDP können nur einzelne Personen ausschließen

Die konkrete Ausgestaltung regelt jede Partei selbst. Bei der CDU kann man über Landesverbände zum Beispiel nachlesen: "Beschlüsse und Maßnahmen dürfen nicht im Gegensatz zu den von der Bundespartei festgelegten Grundlinien und dem Parteiprogramm stehen."

Was die CDU-Statuten aber nicht vorsehen, ist der Ausschluss eines ganzen Landesverbandes. Das geht nur mit einzelnen Personen. Nachzulesen in der CDU-Satzung Paragraf 11: "Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt."

Bei der FDP ist das ganz genauso. Die Liberalen haben in ihrer Bundessatzung ebenfalls nur den Ausschluss einzelner Mitglieder festgeschrieben, nicht aber den Ausschluss eines Landesverbands. Aber: In der Satzung der FDP steht eine eindeutige Warnung: "Die Landesverbände sind verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der Partei zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Partei richtet."

Es gibt Abmachungen, die müssen genehmigt werden

Und noch interessanter für Thüringen sind die Absätze 3 und 4 des Paragrafen 9: "Die Landesverbände sind verpflichtet, vor Wahlabreden mit anderen Parteien (...) bei den Bundestags- und Landtagswahlen und über Verhandlungen wegen der Beteiligung an einer Koalition sich mit dem Bundesvorstand ins Benehmen zu setzen." Und weiter: "Die Landesverbände sind verpflichtet, bei organisatorischen oder grundsätzlichen Abmachungen mit anderen Parteien oder Fraktionen (...) unverzüglich die Genehmigung des Bundesvorstandes herbeizuführen. "

Es gibt übrigens eine Partei, die den Ausschluss eines Landesverbands ausdrücklich vorsieht: die AfD.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 07. Februar 2020 um 15:00 Uhr.