Nach Lieferung an die Ukraine Bundeswehr bekommt neue "Leopard 2"-Panzer
Die Bundeswehr bekommt 18 brandneue "Leopard 2"-Panzer vom Typ A8. Der Bundestag bewilligte dafür gut eine halbe Milliarde Euro. Zudem rückt der Verkauf von älteren "Leopard 2"-Varianten aus der Schweiz an den Konzern Rheinmetall näher.
Als Ausgleich für Panzerlieferungen an die Ukraine erhält die Bundeswehr 18 neue Kampfpanzer vom Typ Leopard 2A8. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab dafür rund 525 Millionen Euro frei. Die Modelle ersetzen die 18 Exemplare des Leopard-2A6-Panzer, die Deutschland an die Ukraine geliefert hatte.
Der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein sprach im Anschluss an die Sitzung von einem "wichtigen Baustein für die Verteidigungsfähigkeiten der Streitkräft". Man ersetze nicht nur das an die Ukraine abgegebene Material, sondern statte den Kampfpanzer mit neuen Abwehrsystemen aus. Der Leopard 2 ist die Hauptwaffe der deutschen Panzertruppe.
Schweiz erlaubt Rückkauf älterer Modelle
Zusätzlich zu den neuen Modellen bekommt Deutschland wohl auch noch ältere Panzer von Typ A4. Die Regierung der Schweiz gab grünes Licht für den Rückverkauf von 25 stillgelegten Panzern an den deutschen Hersteller Rheinmetall. Bedingung sei allerdings, dass die Waffen nicht in die Ukraine exportiert werden.
Deutschlands Wirtschaftsminister Robert Habeck und Verteidigungsminister Boris Pistorius hatten im Februar um den Rückverkauf der Panzer vom Typ Leopard 2 an den deutschen Hersteller Rheinmetall gebeten. Damit sollten Panzer ersetzt werden, die an die Ukraine geliefert werden.
Die Schweizer Armee verfügt derzeit über 134 überarbeitete Leopard-2-Panzer des Typs A4 WE und besitzt weitere 96 weitere eingemottete Panzer. Für 25 der insgesamt 96 stillgelegten Panzer der Schweizer Armee sei "keine weitere Nutzung vorgesehen", erklärte der Bundesrat. "Deshalb kann diese Anzahl außer Dienst gestellt und veräußert werden, ohne die Deckung des Eigenbedarfs der Armee zu verhindern."
Der Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die Schweiz dazu veranlasst, sich mit ihrer langjährigen, in der Verfassung verankerten Neutralität auseinanderzusetzen. Diese verbietet unter anderem den Export von in der Schweiz hergestellten oder in Schweizer Besitz befindlichen Waffen an Kriegsparteien.