Spahn ändert Pläne Doch kein Verbot von Online-Apotheken
Bundesgesundheitsminister Spahn verzichtet auf ein Verbot des Online-Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Dies sei europarechtlich unsicher. Stattdessen will er deutsche Apotheken fördern.
Das angepeilte Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist für Gesundheitsminister Jens Spahn vorerst vom Tisch. Es sei europarechtlich unwägbar, ob und wie ein solches Verbot umgesetzt werden könne, machte der CDU-Politiker deutlich.
Er betonte zugleich das Ziel, die Apotheken vor Ort zu stärken. Der Versandhandel müsse die Ausnahme und nicht die Regel sein, sagte Spahn am Rande der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Er fühle sich verpflichtet, über die Apotheken vor Ort die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu solle etwa der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden. Auch sollten zusätzliche Dienstleistungen für Apotheker, etwa bei Präventionsangeboten, definiert und honoriert werden.
Darüber hinaus möchte Spahn die Rabatte für ausländische Online-Apotheken auf 2,50 Euro je Packung begrenzen. Zudem soll der Marktanteil des Versandhandels eine Grenze von fünf Prozent nicht übersteigen - sonst sollen weitere Rabattbeschränkungen möglich werden.
Spahn (li.) machte seine Pläne beim Treffen der Apothekerverbände öffentlich - hier mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Aber im Koalitionsvertrag ...
Im Koalitionsvertrag hatten die Unionsparteien und die SPD vereinbart, sich für ein Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln einsetzen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2016 die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente im grenzüberschreitenden Versandhandel gekippt; ausländische Versandapotheken dürfen demnach deutschen Patienten Boni zahlen und so deren Zuzahlung zu Medikamenten verringern.