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FAQ

Portale für Mieterrecht Recht bekommen per Mausklick?

Stand: 27.11.2019 05:44 Uhr

Viele Verbraucher nutzen Online-Portale, die für sie Ansprüche nach Flugverspätungen oder zu hoher Miete durchsetzen. Heute entscheidet der Bundesgerichtshof, ob dieses Geschäftsmodell zulässig ist.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Wie funktioniert das Portal im konkreten Fall?

Am Bundesgerichtshof geht es um das Portal "wenigermiete.de". Es hilft Mietern unter anderem dabei, Ansprüche aus der Mietpreisbremse durchzusetzen, also die Miete zu reduzieren. Zunächst berechnet ein Online-System, ob man womöglich zuviel bezahlt. Anschließend kann man den Portalbetreiber beauftragen, gegen den Vermieter vorzugehen. Der Mieter tritt dafür seine Ansprüche gegen seinen Vermieter an den Portalbetreiber ab. Im Erfolgsfall behält dieser ein Drittel der gesparten Miete pro Jahr als Honorar ein. Falls die Mietreduzierung nicht klappt, hat der Mieter keine Kosten zu tragen.

Was ist der Knackpunkt im Rechtsstreit?

Der Portalbetreiber ist als "Inkassounternehmen" eingetragen. Nur mit diesem Modell ist es zulässig, pauschal mit Erfolgshonoraren als Vergütung zu arbeiten. Für Rechtsanwälte gibt es da engere Grenzen. Vor Gericht lautet die Kernfrage: Fällt das Geschäftsmodell noch unter den Begriff "Inkasso", oder handelt es sich um eine Rechtsberatung, die nur Rechtsanwälten erlaubt ist?

Entscheidend ist also, ob man den Begriff "Inkasso" eng oder weit versteht. Zum klassischen Inkasso zählt sicher, Geld aus einer nicht bezahlten Rechnung einzutreiben. Aber was gilt in Fällen, die darüber hinausgehen? Und bei denen Rechtsberatung zumindest eine gewisse Rolle spielen kann? Darum geht es in diesem Verfahren.

Welche größere Bedeutung steckt hinter dem Verfahren?

Es gibt inzwischen zahlreiche Portale mit einem ähnlichen Geschäftsmodell. Mit ihnen kann man zum Beispiel Entschädigungen nach Flugverspätungen, Ansprüche als VW-Kunde und vieles mehr durchsetzen. Der Begriff dafür lautet in Fachkreisen "LegalTech". Ob das Geschäftsmodell dahinter zulässig ist oder nicht, betrifft also eine ganze Branche von Start-Up-Unternehmen.

Es betrifft zudem alle Verbraucher, die solche Portale nutzen. Und es betrifft nicht zuletzt die Branche der Rechtsanwälte, für die solche Portale eine Konkurrenz darstellen können. Der Bundesgerichtshof entscheidet über den konkreten Fall von "wenigermiete.de". Aus den Leitlinien des Urteils können sich aber Kriterien dafür ergeben, welche der zahlreichen anderen Angebote zulässig sind und wo die Grenzen verlaufen. Deshalb ist das Urteil für viele Betroffene von großem Interesse.

Frau arbeitet an Laptop

Das Urteil des BGH betrifft sowohl Privatleute als auch Unternehmen.

Wie lief die mündliche Verhandlung am 16. Oktober?

Einen ganzen Vormittag lang wurde im Karlsruher Gerichtssaal intensiv über die umstrittenen Fragen diskutiert. Die Vorsitzende Richterin Karin Milger gab zumindest eine allgemeine Richtung vor. Der Gesetzgeber habe sich bei der Reform des einschlägigen Gesetzes im Jahr 2008 ein "modernes, liberalisiertes und zukunftsfähiges" Gesetz vorgestellt. Man dürfe den Begriff "Inkasso" daher wohl nicht allzu eng verstehen.

Das spricht zwar für eine Offenheit gegenüber neuen Geschäftsmodellen. Nach einem Freibrief für jedes der zahlreichen Angebote klangen die Worte der Vorsitzenden trotzdem nicht. Denn im Einzelfall könne es dann durchaus schwierig werden, ergänzte sie. Kunden von "wenigermiete.de" zahlen ihre Miete während der Auseinandersetzung zum Beispiel nur "unter Vorbehalt", damit sie auch rückwirkend etwas zurückbekommen können. Da haben die Kunden vom Portal wohl einen gewissen rechtlichen Hinweis bekommen. "Geht das dann über den bloßen Einzug von Geld hinaus?", fragte Milger. Die Antwort wird das Urteil geben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell Radio am 16. Oktober 2019 um 08:41 Uhr.