Hintergrund Was Merkel sagte und wie Minister entlassen werden
Gut 90 Sekunden dauerte Merkels Statement - dann war Röttgen kein Minister mehr und der Nachfolger am Kabinettstisch genannt. Was die CDU-Chefin und Kanzlerin genau gesagt, wie sie die Personalentscheidung begründet und warum sie zuvor mit dem Bundespräsidenten sprechen musste - ein Überblick.
Merkels Erklärung im Wortlaut:
"Ich habe heute Vormittag mit dem Bundespräsidenten gesprochen, und ich habe ihm gemäß Artikel 64 des Grundgesetzes vorgeschlagen, Norbert Röttgen von seinen Aufgaben als Bundesumweltminister zu entbinden, um so in diesem Amt einen personellen Neuanfang möglich zu machen.
Die Energiewende ist ein zentrales Vorhaben dieser Legislaturperiode. Es sind die Grundlagen dafür gelegt worden, aber wir haben noch ein Stück Arbeit vor uns. Norbert Röttgen hat als Umweltminister an der Schaffung der Grundlagen für diese Energiewende entscheidend mitgewirkt. Für diese Arbeit danke ich ihm. Ich danke ihm genauso für sein großes klimapolitisches Engagement, gerade auch im internationalen Bereich.
Es ist offensichtlich, dass die Umsetzung der Energiewende noch große Anstrengungen erfordert. Und deshalb hat das Bundesumweltministerium in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu spielen. Und als personellen Neuanfang für diese Aufgabe schlage ich den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Altmaier vor. Peter Altmaier kenne ich sehr lange. Ich schätze seine bisherige Arbeit und ich bin mir ganz sicher, dass er mit voller Kraft sich der neuen Aufgabe zuwenden wird und es eine gute Zusammenarbeit geben wird. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit".
Wie die Entlassung von Ministern geregelt ist:
Ernennung und Entlassung von Bundesministern sind im Grundgesetz sowie im Bundesministergesetz geregelt. Dabei wird formaljuristisch kein Unterschied zwischen einem freiwilligen Rücktritt und einer Entlassung gemacht. Für einen Rücktritt können Minister lediglich um ihre Entlassung bitten.
In Artikel 64 des Grundgesetzes heißt es: "(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid." Dazu auch Paragraf 9 des Bundesministergesetzes: "Das Amtsverhältnis der einzelnen Bundesminister endet außerdem mit ihrer Entlassung. Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen."
Paragraf 15 des Bundesministergesetzes regelt das Ruhegehalt: "Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat." Röttgen war erst seit Oktober 2009 Minister - gut zweieinhalb Jahre.