Hintergrund

Hintergrund Unsichtbar und tödlich: Feinstaub

Stand: 26.08.2007 19:24 Uhr

Feinstaub-Partikel sind so klein, dass sie ungehindert in die Lunge gelangen und dort Asthma, Bronchitis oder Krebs auslösen können. In Extremfällen können sie sogar Herzinfarkte verursachen. Laut einer EU-Studie sterben in Europa jährlich 310.000 Menschen an den Folgen der Belastung, davon 65.000 in Deutschland.

Der unsichtbare Feinstaub in der Luft stammt größtenteils von Industrieanlagen, privaten Haushalten, Dieselruß, Straßenstaub und Autoreifenabrieb. Die winzigen Teilchen messen im Durchschnitt weniger als zehn Mikrometer, also ein Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haares.

Eine hohe Konzentration von sehr kleinen Partikeln, so genannter Ultrafeinstaub oder Kleinststaub, ist für den menschlichen Organismus am gefährlichsten. Kleiner als ein Mikrometer bleiben die Staubpartikel nicht in Nase und Rachen hängen, sondern können ungehindert in die Lunge gelangen. Dort können sie Entzündungen, Wucherungen, Asthma, Bronchitis oder Krebs auslösen. In bestimmten Konzentrationen führen sie auch zum Herzinfarkt. Eine EU-Studie hat ermittelt, dass in Europa jährlich 310.000 Menschen an den Folgen der Feinstaub-Belastung sterben, davon 65.000 in Deutschland.

Verkürzung der Lebenszeit um mehrere Monate

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2004 bewirkt die derzeit vorherrschende Feinstaub-Konzentration eine Verkürzung der durchschnittlichen Lebenserwartung von 8,6 Monaten in der EU und von 10,2 Monaten in Deutschland.

In Deutschland gilt seit 1. Januar 2005 die Feinstaub-Richtlinie der Europäischen Union. Pro Tag dürfen damit nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaubpartikel pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Wert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. September 2002 wurden die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Zugleich wurde eine Verordnung über Werte für Schadstoffe in der Luft erlassen.

Örtliche Behörden zur Umsetzung verpflichtet

Zuständig für die Umsetzung der Vorgaben sind die Länder. Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, eine Liste von Gebieten und Ballungsräumen zu erstellen, in denen die zulässigen Schadstoffwerte überschritten werden. Um die Luftbelastung zu verringern, sind Einschränkungen für den Schwerlastverkehr bis hin zu Streckensperrungen für alle Kraftfahrzeuge ebenso in der Diskussion wie eine City-Maut nach Londoner Vorbild.