Informationsfreiheitsgesetz Behördenrevolution auf Bundesebene
Die Bürger sollen nicht länger Bittsteller sein: Spätestens innerhalb von zwei Monaten müssen ihnen Bundeshörden den Blick zwischen ihre Aktendeckeln gestatten. Das schreibt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vor. Aber auch Ausnahmen sind vorgesehen - unter anderem zum Schutz von Betriebsgeheimnissen.
Von Frauke Hinrichsen und Tomas Todorovic
Geheimhaltung war bisher das deutsche Behördenprinzip. Wer nicht ein direktes persönliches Interesse an einer amtlichen Angelegenheit nachweisen konnte, hatte keinen Anspruch auf Auskunft. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gibt den Bürgern nun das Recht, im Normalfall alle Akten und Dokumente von Bundesbehörden einzusehen.
Noch kurz vor Bundestagswahl wurde das von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Gesetz gegen die Stimmen der Union vom Bundestag verabschiedet. Den Bundesrat passierte das Gesetz, weil die FDP dort auf Enthaltung der Bundesländer drang, in denen sie mitregiert.
Grüne, Journalistenverbände und Menschenrechtsgruppen hatten seit langem ein solches Gesetz gefordert. Dabei hatten die rot-grünen Regierungspartner schon im Koalitionsvertrag von 1998 eine entsprechende Initiative angekündigt - aber erst im Dezember 2004 einen Entwurf im Bundestag eingebracht.
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Laut Gesetz müssen Bundesbehörden die Auskünfte mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilen oder direkt Einsicht in die Akten gewähren. Dafür haben sie im Normalfall einen, maximal zwei Monate Zeit. Die Bürger müssen für die Informationen je nach Verwaltungsaufwand der betroffenen Behörde Gebühren bezahlen.
Die Informationsfreiheit soll aber nicht grenzenlos sein. Sie wird eingeschränkt durch die Rechte Anderer. Wenn ein Bürger Informationen über andere Personen einziehen möchte, muss die Behörde abwägen zwischen dem Interesse des Bürgers auf Schutz seiner persönlichen Daten und dem des Antragstellers auf Information.
Daten unter Verschluss
Die Behörden müssen auch Informationen unter Verschluss halten, wenn politische Interessen des Bundes beeinträchtigt werden könnten: Bei Gefährdung der Sicherheit, bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder bei einer Gefährdung internationaler Beziehungen. Auch wenn militärische oder wirtschaftliche Aspekte im Spiel sind, können Bundesbehörden Daten unter Verschluss halten.
So dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Wirtschaftsunternehmen nicht weitergegeben werden. Informationen werden auch verweigert, wenn sie laufende Gerichtsverfahren betreffen.
Transparency kritisiert Ausnahmen
Die zahlreichen Ausnahmen rufen die Kritiker beider Seiten auf den Plan. Befürworter fordern, die Rechte der Bürger noch weiter stärken. Für sie ermöglicht das Gesetz auch besseren Kampf gegen Korruption und Recherchemöglichkeiten für Journalisten. Wirtschaftsvertreter wie dem Bund der Deutschen Industrie hatten dagegen protestiert: Ihnen reichten die vorgesehenen Ausnahmen nicht.