Fleischskandal Fragen und Antworten zum Thema Gammelfleisch
Immer mehr Verbraucher sind verunsichert. Woran erkennt man Gammelfleisch? Wie gefährlich ist der Verzehr von solchen Produkten? Welche Strafen drohen den Händlern? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.
In den vergangenen Jahren sind in Deutschland immer wieder Skandale um verdorbenes Fleisch, das in den Handel gelangen konnte, aufgedeckt worden. Viele Verbraucher sind seitdem verunsichert. Im Folgenden einige wichtige Informationen zum Thema Gammelfleisch.
Bei Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch drohen den Tätern bis zu drei Jahre Haft oder Geldbußen von 10.000 Euro. In gravierenden Fällen können sogar fünf Jahre Haft und bis zu 20.000 Euro Strafe verhängt werden.
Bislang überprüfen bei den Kommunen angestellte amtliche Tierärzte täglich das Fleisch in Schlacht- und Zerlegebetrieben. Zudem überprüfen sie in größeren Zeitabständen, je nach Hygienerisiko, das Fleisch in Kühlhäusern und Verarbeitungsbetrieben.
Gammelfleischskandale haben in den letzten Jahren zugenommen. So wurden im Januar zwölf Tonnen möglicherweise verdorbenen Wildfleischs in Passau gefunden, im November 2005 überlagertes Putenhackfleisch und Roastbeef in Gelsenkirchen. Mindestens 50 Betriebe gerieten in die Schlagzeilen. Im Oktober 2005 deckten Ermittler auf, dass ein Händler aus Deggendorf Schlachtabfälle umdeklariert und weiter verkauft hat. Weitere Verstöße wurden aus Hannover und Cloppenburg gemeldet.
Bei überlagertem Fleisch können sich verschiedene Arten von Bakterien vermehren und Krankheiten verursachen. Eine Salmonelleninfektion äußert sich durch Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Fieber und Durchfall. Eine Infektion mit dem Campylobacter-Bakterium zieht Fieber, Kopf-, Bauch- und Muskelschmerzen, Erbrechen sowie Durchfälle nach sich. Möglich ist auch die Infektion mit einer Sonderform des Darmbakteriums E.coli, die zu blutigem Durchfall und Bauchkrämpfen führen kann. Selten sind Erkrankungen durch Listerien, die Gehirn- und Hirnhautentzündungen hervorrufen können.
Verdorbenes Fleisch lässt sich am Geruch, der Oberfläche und der Färbung erkennen. Frisches Fleisch riecht mild bis leicht säuerlich, Gammelfleisch dagegen süßlich. Vorsichtig sollten Verbraucher bei blassem, nassem, weichem und gräulich verfärbtem Fleisch sein. Bei einem Verdacht können sie sich an die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Städte und Kreise wenden.
Die Haltbarkeit hängt von der Lagertemperatur und der Fleischart ab. Empfohlen wird eine Temperatur von minus 18 Grad Celsius. Unter solchen Bedingungen ist Hackfleisch beim Verbraucher rund zwei bis vier Monate haltbar, Schweinefleisch sechs bis neun Monate, Rind und Geflügel acht bis zehn Monate.