Urteil des Bundesverfassungsgerichts Masern-Impfpflicht für Kinder ist rechtens
Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Damit dürfen Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Im Ergebnis führe sie zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit des Kindes. Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können - etwa Schwangere oder Kinder unter einem Jahr.
Der Staat müsse Massenausbrüche verhindern. Wie er das tue, da habe er einen Einschätzungsspielraum. Aber die wissenschaftlichen Grundlagen seien zuverlässig. Das Gericht gesteht zwar zu, dass die Pflicht zur Impfung ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder sei. Aber der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang.
Eingriff in Grundrechte verhältnismäßig
Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Seit 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter", heißt es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.
An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2500 Euro. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.
Lauterbach spricht von "guter Nachricht"
In einem Punkt kommen Deutschlands oberste Richter aber den klagenden Eltern entgegen: Sie müssen andere Kombinationsimpfstoffe nicht dulden. Das heißt, nur die Kombination mit Impfstoffen gegen Mumps, Röteln oder Windpocken ist verfassungsrechtlich zuzumuten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einer "guten Nachricht für Eltern und Kinder". Eine Masernerkrankung sei für Infizierte und ihr Umfeld "lebensgefährlich". Es sei daher Aufgabe des Staats, Infektionen in Kitas und Schulen zu vermeiden. "Wer dort betreut oder unterrichtet wird und wer dort arbeitet, muss nachweislich vor einer Maserninfektion geschützt sein. Und für alle anderen ist die Masernimpfung ein Gebot der Vernunft."
Bereits vor zwei Jahren waren Eltern mit ihrem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem sie das Inkrafttreten der Impfpflicht bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerde verhindern wollten. Damit trat die Pflicht im März 2020 in Kraft. Nun wurden die Verfassungsbeschwerden auch im Hauptsacheverfahren endgültig zurückgewiesen.
Aktenzeichen: 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20 und 1 BvR 472/20