Chef der WerteUnion Maaßen klagt gegen den Verfassungsschutz
Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen hat Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber eingereicht. Er wirft dem Bundesamt und Innenministerin Faeser vor, ihn rechtswidrig zu beobachten und Daten über ihn zu sammeln.
Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen geht nach eigenen Angaben gegen seine frühere Behörde juristisch vor. Er habe Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, schrieb Maaßen im Onlinedienst X. Zuvor hatte das Portal Nius darüber berichtet. Das Verwaltungsgericht Köln ist bislang für eine Bestätigung des Eingangs der Klage nicht erreichbar.
Ende Januar war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßen wirft Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, den Inlandsgeheimdienst "zur Beobachtung von Regierungsgegnern" einzusetzen, wie er der Nachrichtenagentur dpa sagte.
"Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie", sagte Maaßen. Daher habe er Klage eingereicht. Die SPD-Politikerin sei als Innenministerin "untragbar" und müsse "umgehend abgesetzt werden".
Maaßen: Es fehle eine Rechtsgrundlage für eine Beobachtung
Die Klageschrift umfasst laut Maaßen 40 Seiten und 165 Seiten Anlagen - Auszüge liegen der dpa vor. Daraus geht hervor, dass sich Maaßen gegen den Umstand wendet, "dass er von der Beklagten/Antragsgegnerin als Beobachtungsobjekt eingestuft wurde bzw. aktuell behandelt wird". Demnach soll es der Verfassungsschutz auch unterlassen, Informationen, personenbezogene Daten, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zu Maaßen zu sammeln, auszuwerten, zu erheben und zu speichern.
In der Schrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. "Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (...)", heißt es in der Klageschrift. Verfassungsschutzrechtlich seien solche Handlungen Dritter aber irrelevant, so die Argumentation. Für eine Beobachtung oder Einstufung Maaßens Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage.
WerteUnion will bei Landtagswahlen antreten
Maaßen ist Bundesvorsitzender der Partei WerteUnion, die sich Mitte Februar gegründet hat und bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst antreten will.
Maaßen war von 2012 bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und ehemaliges CDU-Mitglied. Im vergangenen Jahr leitete die CDU gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren ein. Begründet wurde das Vorgehen auch damit, dass Maaßen sich immer wieder einer "Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen" bediene. Im Januar trat Maaßen dann mit Blick auf die eigene Parteigründung selbst aus der CDU aus.