Kooperationsverbot gelockert Bund darf Hochschulen unterstützen
Viele Hochschulen in Deutschland haben Finanzsorgen. Bisher durfte der Bund sich nur sehr begrenzt an den Hochschulen einschalten. Der Grund: Das Kooperationsverbot im Grundgesetz. Das wurde nun vom Bundestag gelockert.
Der Bund kann sich in Zukunft stärker in die Hochschulpolitik einschalten. Das entschied der Bundestag am Abend. Das Parlament stimmte für eine Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes im Grundgesetz (Artikel 91b). Für die Verfassungsänderung stimmten 482 von 592 Abgeordneten - damit war die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht.
Der Bund kann - eine erwartete Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt - zukünftig Projekte an Hochschulen dauerhaft finanzieren, wenn es sich um Fälle von "überregionaler Bedeutung" handelt. Derzeit ist eine solche Förderung nur zeitlich oder thematisch begrenzt erlaubt. Mit der Neuregelung wird ein besonders umstrittener Teil der erst 2006 beschlossenen Föderalismusreform korrigiert.
Opposition fordert Ausweitung auf Schulen
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sagte, die Zusammenarbeit zwischen Bund und den zuständigen Ländern werde "noch unkomplizierter, noch verlässlicher und noch strategischer". Sowohl Hochschulen als auch Studierende würden davon profitieren. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil sprach von Möglichkeiten, "die es historisch noch nie gab". Diese werde man entschlossen nutzen, etwa für den wissenschaftlichen Nachwuchs oder die Fortsetzung der Exzellenzinitiative.
Der Opposition geht die Reform nicht weit genug. Linke und Grüne forderten in der Debatte unter anderem, das Verbot der Kooperation müsse auch im Schulbereich fallen. Auf Kritik stieß ferner die Tatsache, dass die Neuregelung auf überregional bedeutende Vorhaben beschränkt bleiben soll.