Maßnahmen gegen das Coronavirus Was man noch darf - und was nicht
Bund und Länder haben neue Maßnahmen beschlossen, die helfen sollen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Regeln gelten zunächst für zwei Wochen. Ein Überblick über das, was für die Menschen in Deutschland nun gilt.
Gilt eine Ausgangssperre in Deutschland?
Nein. Aber: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten - es sei denn es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Für sie gibt es keine Beschränkungen. Für alle anderen gilt: Mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja - zu dritt nicht. Zu allen anderen soll man, wo immer möglich, einen Mindestabstand von mindestens 1,50 Metern einhalten.
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,50 Metern. Besser zwei Meter
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
- Gruppen feiernder Menschen - auch im Privaten - sind inakzeptabel
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen - Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
- Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Was darf man zu Hause?
Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Ausdrücklich genannt ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Wie hoch sind die Strafen?
Bis zu 25.000 Euro etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. "Von Strafhöhen oder Ordnungsgeldern ist heute nicht gesprochen worden", so Merkel. Aber es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern um Regeln - mit Folgen bei Nichteinhaltung.
Was ist draußen noch erlaubt?
Joggingrunden, Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge zum Beispiel. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft - aber eben individuell. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, Einkäufe, Arztbesuche, zu nötigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere.
Schon an diesem Wochenende wurde kontrolliert - wie hier in Dresden.
Was muss bundesweit geschlossen werden?
Restaurants und Cafés - Essen darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben - wegen des fehlenden Mindestabstands von 1,50 Metern.
Aber: Medizinisch notwendige Behandlungen - beispielsweise medizinische Fußpflege - sind weiterhin möglich.
Werden Homeoffice oder Produktionseinschränkungen vorgeschrieben?
Nein, dazu gibt es keine bundesweite Regelung. In Betrieben sollen aber Hygienevorschriften eingehalten werden - mit Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher.
Dürfen Länder und Kreise darüber hinaus gehen?
Ja, vielfach gelten auch schon schärfere Regeln.
Nicht zuletzt in Bayern: So teilte die bayerische Staatskanzlei nach der Verkündung der Beschlüsse durch Kanzlerin Angela Merkel mit, das vereinbarte Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht zu übernehmen, sondern stattdessen an der eigenen Ausgangssperre festzuhalten. Im Freistaat würden weiterhin die bereits am Freitag von der Staatsregierung beschlossenen Regelungen gelten, sagte ein Regierungssprecher der dpa. In Bayern darf in der Regel weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört. Ansonsten darf man hier nur alleine hinaus - es sei denn, wenn etwa Betreuer mit Menschen mit Behinderung oder Senioren einen Spaziergang machen. Dann ist im Freistaat etwa auch ein Gang zu dritt erlaubt.
Nach Bayern und dem Saarland beschloss auch Sachsen strikte Ausgangsbeschränkungen. "Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt", teilte die Landesregierung mit.
Wie funktionieren die bisherigen Beschränkungen für draußen?
Überwiegend gut, wie die Behörden berichteten. Ob in Frankfurt, Essen, Hamburg oder an der Spree im Berliner Regierungsviertel: Am Sonntag waren meist nur einzelne Menschen, Paare oder Familien mit Kindern zusammen unterwegs. Es gab aber auch einzelne Verstöße. In Neuruppin zum Beispiel löste die Polizei am Wochenende gleich sechs größere Feiern und Sporttreffen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. In Bayern gab es bis Sonntagnachmittag bei 25.000 Polizeikontrollen 500 Beanstandungen.