Bundesverfassungsgericht Keine Entschädigung für Kohls Witwe
Im Rechtsstreit über Zitate von Ex-Kanzler Kohl in einem Buch hat seine Witwe in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Sie hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, die ihrem Mann kurz vor seinem Tod zugesprochen worden war.
Die Witwe von Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf eine dem Altkanzler kurz vor dessen Tod zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte.
Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis verfasst hatte. Das Buch enthielt teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche Weggefährten.
Urteil war bei Kohls Tod noch nichts rechtskräftig
Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht Kohl 2017 die Geldentschädigung zugesprochen. Als der 87-Jährige wenige Wochen später starb, war dieses Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof hatte 2021 entschieden, dass so ein Anspruch grundsätzlich nicht vererbt werden kann.
Die Verfassungsrichter nahmen auch eine zweite Klage Kohl-Richters nicht zur Entscheidung an. Dabei ging es um 116 umstrittene Passagen, die zwar Schwan nicht mehr verbreiten darf, aber der Verlag zum Teil.
Az. 1 BvR 19/22 u.a.