Gesetze im Kabinett Im Schnelldurchlauf zum Klimapaket
Das Kabinett hat erste Gesetze für das Klimapaket der Regierung auf den Weg gebracht - unter anderem für billigere Bahntickets. Die geplante höhere Flugsteuer kritisierte die Luftfahrt als Wettbewerbsverzerrung in Europa.
Bis Weihnachten will die Bundesregierung die Maßnahmen für ihr Klimapaket in Gesetzesform gegossen haben. Ein zeitlich ambitionierter Plan, der nach Informationen der dpa durch ein verkürztes Verfahren in Bundestag und Bundesrat ermöglicht werden soll. So werde das Paket nicht nur in den Bundestag, sondern parallel in die Länderkammer und wenn nötig auch in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht.
Das Kabinett brachte am Vormittag zwei wesentliche Teile des Klimapakets auf den Weg. Gesammelt sind sie in einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zum Steuerrecht.
- BAHNTICKETS: Damit mehr Bürger vom Auto auf die Bahn umsteigen, sollen Zugtickets günstiger werden. Dafür soll die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Dem Staat entgehen durch den geringeren Steuersatz 500 Millionen Euro.
- FLUGTICKETS: Um die Mindereinnahmen durch die Bahn-Besteuerung auszugleichen, will die Bundesregierung höhere Steuern auf Flugtickets verlangen. Nach dem neuesten Entwurf des Finanzministeriums soll die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um rund 76 Prozent, die für längere Flüge um rund 43 Prozent angehoben werden. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro im Jahr. Konkret soll die Steuer für Flüge in Europa um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket mit Start von einem deutschen Flughafen steigen. Bei Strecken bis 6000 Kilometer ist eine Erhöhung um 9,96 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Bei noch weiteren Fernstrecken sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, fast 18 Euro mehr als bislang. Die Änderung ist zum 1. April 2020 geplant.
- CO2-PREIS: Das Gesetz ist noch nicht fertig, das Kabinett beschloss aber zumindest Eckpunkte für den geplanten CO2-Preis. Er soll klimaschädliche Brennstoffe aus Öl, Erdgas und später auch Kohle verteuern - und so einen Anreiz für Entwicklung und Kauf klimafreundlicher Autos und Heizungen setzen. Für Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude soll ab 2021 zunächst ein fester Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne emittiertes CO2 gelten, bis 2025 steigt der Preis auf 35 Euro. Danach soll es für diese Sektoren einen nationalen Emissionshandel mit einer Preisspanne von zunächst zwischen 35 und 60 Euro geben.
- PENDLERPAUSCHALE: Um den teureren Sprit auszugleichen, soll die Pendlerpauschale für lange Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an soll es statt 30 künftig 35 Cent pro Kilometer geben. Diesen Betrag darf man pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, es zählt die einfache Entfernung.
- GEBÄUDESANIERUNG: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände oder Dach dämmt, Fenster, Türen oder Heizung erneuert, soll über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein. Die Förderung soll nach dpa-Informationen bis zu einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro als Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Möglich sei damit eine Gesamtförderung von 40.000 Euro verteilt über drei Jahre.
Luftfahrt sieht Wettbewerbsverzerrung
Die deutsche Luftverkehrswirtschaft äußerte scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung. "Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer im erneuten nationalen Alleingang verschärft massiv die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen", erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Es handele sich um eine gesetzlichen Schwächung der Investitionskraft der Branchenunternehmen. Damit schlage die Bundesregierung einen "völlig falschen Weg" ein.
Der BDL monierte, dass die Steuer überproportional auf den Flügen zu europäischen Zielen erhöht werden soll. Dort seien der europäische und inländische Luftverkehr bereits vollumfänglich in den Emissionshandel einbezogen. Zudem verstoße die Bundesregierung mit dem Vorhaben gegen das klar formulierte Ziel des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD zur "Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten".