Bundestag Kinderreisepass soll abgeschafft werden
Ab 2024 soll es keine neuen Kinderreisepässe mehr geben - das hat der Bundestag beschlossen. Ersetzt werden sollen sie durch elektronische Pässe mit längerer Gültigkeitsdauer und mehr Nutzungsmöglichkeiten.
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ab dem Jahreswechsel kann das Dokument nicht mehr beantragt werden, wie das Parlament mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP entschied. Stattdessen soll es einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen geben.
Hintergrund ist, dass die speziellen Pässe für Kinder unter zwölf Jahren im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar sind. Zudem ist die Gültigkeit wegen europarechtlicher Vorgaben auf ein Jahr begrenzt. Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder verlangen deshalb für die Einreise zusätzlich ein Visum für das Kind.
"Um für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente zu erzielen, soll das Dokument Kinderreisepass abgeschafft werden", heißt es in der Begründung des nun beschlossenen Gesetzes. Es wird auch darauf verwiesen, dass "bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses" ist.
Bundesrat muss noch zustimmen
Mit der Reform des Pass- und Ausweisgesetzes soll es den Behörden außerdem erleichtert werden, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten an einer Ausreise zu hindern - und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass sie im Ausland Straftaten begehen. Wenn bestimmte Tatsachen diese Annahme begründen, erhalten solche Menschen entweder keinen Reisepass, der Pass kann ihnen entzogen oder die Ausreise untersagt werden.
Vorgesehen ist außerdem, dass über entsprechende Verordnungsermächtigungen die Möglichkeit geschaffen werden soll, Pässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel auf Wunsch des Antragstellers auf dem Postweg zuzustellen. Damit müssten Bürgerinnen und Bürger für einen neuen Pass dann nur noch einmal zum Amt.
Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. In einer ersten Stellungnahme hatte die Länderkammer unter anderem gefordert, die Abschaffung des Kinderreisepasses auf November 2025 zu verschieben. Dies lehnte die Bundesregierung ab.