Bericht der "Bild"-Zeitung Ampel will offenbar weitere Preiserhöhungen für Strom und Gas verbieten
Viele Strom- und Gasversorger planen massive Preiserhöhungen. Die Bundesregierung will diese offenbar per Gesetz untersagen - es sei denn, die Anbieter können nachweisen, dass die Steigerungen auf erhöhte Marktpreise zurückgehen.
Die Bundesregierung will Strom- und Gas-Versorgern Preiserhöhungen für 2023 offenbar generell untersagen. Dies gehe aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor, berichtet die "Bild". Hunderte bereits beschlossene Erhöhungen zum Jahreswechsel seien demnach illegal.
Der Versorger müsse im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, schreibt die Zeitung unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten.
Missbrauch soll ausgeschlossen werden
Hintergrund sei der Erstattungsanspruch, der für Gas-Lieferanten aus den von der Regierung beschlossenen Energiepreis-Bremsen gegen den Staat erwachse. "Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, der "Bild".
Der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse sagte, man wolle "Mitnahmeeffekte," verhindern, "die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren".
Die Gas- und Strompreisbremse soll ab März greifen, vorgesehen ist dann auch eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar. Sobald die Preisbremsen greifen, zahlen Verbraucher einen gedeckelten Preis. Die Differenz zu den erhöhten Versorgerpreisen müsste dann der Staat stemmen. Es gehe um "sehr viel Steuergeld", das effizient eingesetzt werden müsse, so Kruse.
Erhöhungen nicht im Verhältnis zu Preisentwicklung
Unter Berufung auf Zahlen des Verbraucherportals Check24 berichtet "Bild", dass es zum 1. Januar massive Preisaufschläge geben soll: 457 Gas-Versorger planen demnach ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte. 636 Strom-Versorger planten Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte.
Der Versorger müsse im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigen, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums der "Bild". So lange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten.
Laut Gesetzesvorschlag sollen die Stromanbieter in Zukunft nachweisen müssen, ob eine Preiserhöhung auch gerechtfertigt war. Es handelt sich um eine sogenannte Bringepflicht. Sollten Versorger unrechtmäßig ihre Preise angehoben haben, droht laut Papier ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro.
Die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Hollin sagte, Verbraucher dürften die Zahlung der Erhöhung zurückhalten. Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten, Widerspruch einzulegen."
In der nächsten Sitzungswoche soll am Donnerstagmorgen, 15. Dezember, darüber abschließend beraten werden.