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Hintergrund

Mindestlohn, Schulpflicht, Bleiberecht Die Integrationspläne der CDU im Detail

Stand: 15.02.2016 13:58 Uhr

Mammutaufgabe Integration: Auch die CDU macht sich Gedanken, wie die mehr als eine Million Flüchtlinge in Deutschland schnell und gut integriert werden können. Das Integrationskonzept der Partei im Überblick.

Von Quelle: Reuters

MINDESTLOHN

Bei Flüchtlingen sollen Ausnahmen vom Mindestlohn möglich sein - zumindest bei Praktika. "Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen die Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden", heißt es in dem Integrationspapier der Papier. Die CDU-Spitze verzichtete damit nach dem Widerstand von SPD und dem Arbeitnehmerflügel der Union auf die Forderung, Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich Langzeitarbeitslosen gleichzustellen. Auch dann wären Abweichungen vom Mindestlohn in den ersten sechs Monaten möglich.

ARBEITSMARKT

Eine Anstellung in der Leiharbeitsbranche soll nach drei statt derzeit erst 15 Monaten möglich sein. Bei gemeinnützigen Organisationen soll stärker dafür geworben werden, Flüchtlinge in den von den Jobcentern geförderten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) zu beschäftigen. Finanzzusagen werden in dem Papier nicht gemacht. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) fordert von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) 450 Millionen Euro zur Schaffung von 100.000 Arbeitsstellen wie den Ein-Euro-Jobs.

AUFENTHALTSRECHT

Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sollen ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) nur dann erhalten, "wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können". Auch der Familiennachzug soll von der "erfolgreichen Teilnahme an Integrationskursen" abhängig gemacht werden.

FRÜHE INTEGRATIONSMASSNAHMEN

Die Hürde für eine frühe Teilnahme an Integrationskursen oder Förderprogrammen der Arbeitsagenturen noch vor Abschluss des Asylverfahrens soll höhergelegt werden. Laut dem im Oktober beschlossenen Asylpaket I reicht dafür eine bisher "gute Bleibeperspektive" des Flüchtlings aus. Diese wird bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von über 50 Prozent angenommen. Laut CDU-Papier soll "künftig eine 'sehr gute Bleibeperspektive' entscheidend sein, weil wir insbesondere Syrern und Irakern helfen wollen".

INTEGRATIONSPFLICHT

Die CDU strebt Gesetze von Bund und Ländern an, in denen der "Abschluss von verbindlichen Integrationsvereinbarungen" festgelegt werde. In den Aufnahmeeinrichtungen sollen ein Basissprachkurs und ein Kurs zu den "Grundregeln unseres Zusammenlebens" Pflicht sein und mit einem Abschlusstest versehen werden.

WOHNSITZAUFLAGE

Allen Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten soll ihr Wohnsitz zugewiesen werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können (zeitlich befristete Wohnsitzauflage). Ausnahmen davon sollen möglich sein, wenn die Betroffenen "am Wohnort ihrer Wahl einen Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung nachweisen können".

SCHULPFLICHT

Für Flüchtlinge ohne Schulabschluss soll die Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren gelten. Bislang gilt sie bis zum 18. Lebensjahr.