Externe Meldestelle des Bundes Mehr als 100 Whistleblower-Hinweise seit Juli
Im Juli war das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Es soll Menschen helfen, Missstände etwa in Unternehmen zu melden und sie vor Repressalien schützen. Bislang erhielt die Meldestelle des Bundes insgesamt 113 Hinweise.
Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Whistleblower-Gesetzes sind bei der neu geschaffenen externen Meldestelle des Bundes mehr als 100 Hinweise eingegangen. Wie eine Sprecherin des Justizministeriums mitteilte, erhielt die beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Meldestelle von Anfang Juli bis zum 12. September insgesamt 113 Meldungen.
Die meisten davon gingen den Angaben zufolge über ein Online-Formular ein. Auch die Beratungsleistung der Meldestelle werde rege in Anspruch genommen, sagte die Sprecherin demnach. Sie wies zudem darauf hin, dass die externe Meldestelle des Bundes einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Hinweisgeberstellen des Bundeskartellamts und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht pflege.
Das Hinweisgeberschutzgesetz war am 2. Juli in Kraft getreten. Es soll Menschen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen schützen. Behörden und Unternehmen müssen Anlaufstellen schaffen, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.
Bei Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro
Mit dem Gesetz wurde mit Verspätung eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Laut Gesetz müssen Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern Anlaufstellen schaffen, die Meldungen von Hinweisgebern vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich wurde die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz geschaffen.
Das Gesetz stellt es Whistleblowern frei, ob sie Verstöße intern oder extern melden. Zur Zahl der bei internen Meldestellen von Unternehmen und Behörden seit Inkrafttreten des Gesetzes eingegangenen Meldungen liegen dem Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Einrichtung interner Meldestellen bis zum 17. Dezember 2023 Zeit.