Entwurf des Bundesjustizministers "Quick Freeze" gegen Kapitalverbrechen
Im September hatte der EuGH die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt. Nun legt das Bundesjustizministerium einen Entwurf für eine Alternative vor. Der Vorschlag stößt im Kabinett aber noch auf Vorbehalte.
In der Debatte um Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Nutzung von Telefon- und Internetdaten hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) innerhalb der Bundesregierung einen konkreten Vorschlag für das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren vorgelegt.
Wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, der mehreren Nachrichtenagenturen vorliegt, sollen Ermittlungsbehörden zur Verfolgung einer erheblichen Straftat - zum Beispiel Mord, Erpressung oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder - Verkehrsdaten "einfrieren" können. Telekommunikationsanbieter würden verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Bei einer Konkretisierung des Verdachts dürften die Daten dann "aufgetaut" und verwendet werden. Neben der IP-Adresse stünden den Ermittlungsbehörden dann auch Verbindungs- und Standortdaten zur Verfügung. Für beide Schritte des "Quick Freeze"-Verfahrens wäre ein richterlicher Beschluss erforderlich.
Altes Gesetz soll aufgehoben werden
Das Verfahren unterscheidet sich von der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung, weil Nutzerdaten nur anlassbezogen gesichert werden dürfen. Das alte deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das wegen eines Rechtsstreits schon seit Langem ausgesetzt ist und im September vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde, will Buschmann endgültig aufheben, wie aus dem Entwurf hervorgeht.
"Hierdurch wird ein ausgewogener Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation geschaffen", heißt es in dem Entwurf.
EuGH setzt enge Grenzen
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden ohne Anlass massenhaft Daten für einen bestimmten Zeitraum gesichert. Dabei geht es um Standortdaten, IP-Adressen oder Telefonnummern, nicht um Inhalte von Telefonaten oder Nachrichten.
Der EuGH hatte der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeitige Regelung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sei.
Innenminister wollen Vorratsdatenspeicherung beibehalten
Der Entwurf von Buschmann geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ressorts. In der Koalition könnte es jedoch noch Konflikte geben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte mit Verweis auf das Urteil deutlich gemacht, nicht gänzlich auf das Instrument der Vorratsdatenspeicherung verzichten zu wollen. Auch mehrere Landesinnenminister hatten sich zuletzt - im Gegensatz zu Buschmann und der FDP - für eine andere Variante ausgesprochen. Sie plädierten für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP war vereinbart worden, eine Regelung so auszugestalten, "dass Daten rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können".