Gesetz gegen Plastikmüll Mehr Mehrweg per Gesetz
Das SPD-geführte Umweltministerium will schärfere Vorgaben für Plastikverpackungen. Ihr Gesetzentwurf, der Mittwoch ins Kabinett soll, liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Es geht dabei auch um die Kaffee-To-Go-Becher.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze will die Vorgaben für Plastikverpackungen verschärfen. Am Mittwoch wird sie einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundeskabinett einbringen. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vor.
Wer Kaffee oder Speisen zum Mitnehmen verkauft, soll ab 2023 auch eine Mehrwegvariante anbieten. Es ist den Läden überlassen, wie sie dies umsetzen, ob sie sich etwa an einem der bestehenden Mehrwegpoolsysteme beteiligen, wie etwa dem To-Go-Becher mit dem Blauen Engel. Einwegbecher oder Behälter bleiben jedoch nach wie vor möglich. Von der Pflicht zur Mehrwegvariante ausgenommen sind kleine Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Ladenfläche, nicht aber Verkaufsstellen von großen Ketten.
Ausweitung der Pfandpflicht
In dem Gesetzentwurf ist zudem eine Ausweitung der Pfandpflicht auf alle Plastikflaschen vorgesehen. Bislang können etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure immer noch in Einwegflaschen verkauft werden. Mit der Gesetzesverschärfung will die SPD-Politikerin die Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie umsetzen, die seit 2019 in Kraft ist. In einem Punkt geht Schulze sogar noch weiter: Sämtliche Getränkedosen sollen ebenfalls in das bestehende Pfandsystem einbezogen werden. Auch bei Dosen gibt es bislang noch Ausnahmen.
Schulzes Gesetzentwurf sieht gemäß der EU-Richtlinie außerdem vor, dass Plastikflaschen ab 2025 einen Mindestrezyklat-Anteil von 25 Prozent haben sollen. Das bedeutet, dass Plastikflaschen zu einem Viertel aus wieder verwertetem Plastik bestehen müssen.
Online-Händler müssen zahlen
Und auch im Online-Handel soll sich etwas ändern: Händler, die etwa über Amazon oder Ebay Plastik als Verpackung in Verkehr bringen, müssen sich an einem Rücknahmesystem finanziell beteiligen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Ressourcenverbrauch zu verringern, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Menge an Plastikabfall zu senken. Der Entwurf aus dem Umweltministerium ist bereits mit dem Wirtschafts- und dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt. Das Umweltministerium erwartet, dass die erneute Gesetzesverschärfung noch vor dem Juli vom Bundestag verabschiedet wird.
Seit 2019 gibt es ein Verpackungsgesetz. Das wurde zuletzt im November verschärft - mit dem Verbot der meisten Einkaufstüten aus Plastik ab 2022.