Absicherung ohne Beziehung 2025 soll die Verantwortungsgemeinschaft kommen
Die Bundesregierung will Alleinstehende, die Verantwortung füreinander übernehmen, besser absichern - etwa Senioren, die zusammenwohnen. Justizminister Buschmann hat nun die Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet. 2025 soll es kommen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat weitere Details zur geplanten "Verantwortungsgemeinschaft" genannt. Damit sollen Menschen rechtlich besser abgesichert werden, die Verantwortung füreinander übernehmen, aber keine Beziehung im klassischen Sinne haben.
Die Eckpunkte für die Reform seien fertig, im Herbst wolle er einen Gesetzesentwurf ins Kabinett einbringen, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. 2025 könne das Gesetz dann in Kraft treten - deutlich später als ursprünglich angepeilt. Zielgruppe seien Gemeinschaften von zwei bis sechs Personen, die zum Beispiel gemeinsam wohnen und sich auch im Notfall helfen, aber nicht heiraten wollen.
Auskunftsrecht im medizinischen Notfall
Als Beispiele nannte der FDP-Politiker Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen wollen, oder alleinstehende Seniorinnen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben. "Sie sind kein Paar, sie wollen nicht heiraten. Sie wollen sich gegenseitig helfen, gerade auch im Notfall."
Die "Verantwortungsgemeinschaft" soll notariell beurkundet werden und nach den Worten Buschmanns "vieles einfacher" machen. Dabei gehe es um Dinge wie das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder bei anderen Vertretungsfragen. "Ich denke, das ist attraktiv - gerade für Menschen, die sich mit heiklen Fragen wie der Vertretung im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eigentlich lieber nicht beschäftigen."
Den Vorteil gegenüber einzelnen Vollmachten, mit denen solche Fragen bislang geregelt werden können, sieht Buschmann darin, dass man "alles in einem Durchgang erledigen" und sich "beim Notar genau das passende Modell zusammenbauen" könne. "Außerdem hat die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert", sagte der FDP-Politiker. "Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen."
Keine "Ehe light"
Die "Verantwortungsgemeinschaft" sei jedoch keine "Ehe light", erklärte der Minister. Sie werde etwa keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis haben, es werde auch keine Steuererleichterungen geben, auch keine erbrechtlichen Folgen oder Unterhaltspflichten. Wer wolle, könne allerdings den Vermögensausgleich nach Beendigung einer "Verantwortungsgemeinschaft" regeln.
Kritik aus der Union
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, hält das geplante Gesetz für überflüssig. Wenn Alleinstehende füreinander im Alltag Verantwortung übernehmen wollten, brauche es dafür "schlichtweg auch kein neues, kompliziertes Rechtsinstitut". Auch nach den Plänen des Justizministers sollten sie diese Gemeinschaft ja vor dem Notar schließen müssen, sagte Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Notare hielten dazu schon seit Jahrzehnten erprobte Vertragstexte bereit.
Krings äußerte zudem die Befürchtung, indirekt könnten Vielehen durch das Gesetz anerkannt werden. "Niemand wird kontrollieren können, welcher Art die Verbindung zwischen den Menschen in einer solchen 'Verantwortungsgemeinschaft' ist", sagte der CDU-Politiker. "Was, wenn der Staat am Ende auch Verbindungen anerkennt, die unsere Rechtsordnung bisher mit Recht strikt ablehnt? Das könnte zum Beispiel die Vielehe sein."
SPD, Grüne und FDP hatten das Projekt 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Auf eine parlamentarische Anfrage der Union, warum die "Verantwortungsgemeinschaft" nötig sei, antwortete das Justizministerium im Februar 2022: "Verantwortungsübernahme ist schon jetzt durch vertragliche Regelungen zwischen zwei oder mehreren Personen möglich. Der Abschluss derartiger individueller Verträge wird von den Betroffenen jedoch als bürokratisch und aufwändig empfunden und unterbleibt deswegen in der Regel."