Geflüchtete aus dem Kriegsland Faeser will Schutzstatus für Ukrainer verlängern
Für Geflüchtete aus der Ukraine gelten in der EU besondere Regelungen. Noch in diesem Monat sollen die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob der Schutzstatus erneut verlängert wird. Bundesinnenministerin Faeser spricht sich dafür aus.
Geflüchtete aus der Ukraine haben in den Mitgliedsstaaten der EU einen besonderen Schutzstatus. Noch steht die Entscheidung der Innenministerinnen und -minister der EU-Länder aus, ob diese Regelungen abermals verlängert werden - andernfalls würden sie Anfang März auslaufen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser wirbt dafür, den Schutzstatus um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Sie unterstütze diesen Vorstoß sehr, betonte die SPD-Politikerin im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Faeser kündigte an, darüber bald mit ihren Amtskolleginnen und -kollegen auf EU-Ebene beraten zu wollen.
Faeser würdigte die Hilfe, die den mehr als eine Million Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland bislang zugekommen sei. "Wir haben durch diese große gemeinsame Kraftanstrengung viele Leben gerettet und große Solidarität mit der Ukraine gezeigt", so die Ministerin. Und "diese Hilfe müssen wir leisten, so lange, wie dieser furchtbare Krieg andauert".
EU-Kommission will Verlängerung vorschlagen
Mitte der Woche hatte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen angekündigt, ihr Gremium werde einen verlängerten Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine vorschlagen. Aus ihrer Sicht solle die sogenannte Richtlinie "für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen" bis März 2025 in Kraft bleiben. Auf dieser Richtlinie basieren die gesonderten Regelungen, die derzeit für die etwa vier Millionen Flüchtlinge greifen, die aus der Ukraine in die EU geflohen sind.
Die Verordnung sorgt dafür, dass Menschen im Falle einer großen Fluchtbewegung ohne Asylverfahren schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Die Flüchtlinge können in Deutschland und anderen Ländern einer Arbeit nachgehen, sind krankenversichert und können ihre Kinder zur Schule schicken.
Zweimal wurde die Richtlinie bereits verlängert. Voraussichtlich in knapp zwei Wochen sollen die EU-Innenministerinnen und -minister über eine erneute Verlängerung entscheiden.