Mitarbeiter mit Kundenkontakt Bund und Länder beraten über Testpflicht
Bund und Länder beraten derzeit über einheitliche Vorschriften für eine Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr. Laut einem Beschlussentwurf soll es ein einheitliches Vorgehen geben.
Bund und Länder streben offenbar eine einheitliche Testpflicht für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt an. Die Gesundheitsminister wollen am Montagnachmittag bei ihrer Konferenz über einen Beschlussentwurf abstimmen. Darin heißt es: "Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang von Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externe Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll."
Das Papier liegt der Nachrichtenagentur dpa vor. Demnach gibt es unter den Ländern aber bisher noch keine einheitliche Linie zum Abstimmungsverhalten. Änderungen sind somit noch möglich.
"Grundsätzlich einheitliches Vorgehen"
Es soll ein "grundsätzlich einheitliches Vorgehen" im ganzen Bundesgebiet geben, heißt es weiter in dem Entwurf. Damit solle eine Diskrepanz der Testvorschriften für die Beschäftigen bei beruflichen Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt möglichst vermieden werden. Dazu sollten alle Länder, die diesbezüglich noch keine Regelungen erlassen haben, diese zeitnah in ihren Corona-Verordnungen umsetzen.
Demnach müssten dann alle Menschen, die nicht geimpft sind oder keinen Nachweis für eine Genesung haben, sich einem Test unterziehen, wenn sie zur Arbeit gehen. Die Testpflicht könnte zudem an weitere Parameter wie Inzidenzen geknüpft werden, heißt es in dem Papier. Und: "Über die Häufigkeit von Testnachweisen sowie die Möglichkeit von gleichwertigen alternativen Maßnahmen kann für jeden Bereich einzeln entschieden werden."