Schatten von Menschen sind an einer Zeltwand zu sehen.

Beschluss des Bundeskabinetts Ein Aktionsplan für den Kampf gegen Menschenhandel

Stand: 11.12.2024 16:04 Uhr

Mit einem Aktionsplan will Deutschland künftig den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren. Die UN warnen vor einem deutlichen Anstieg der weltweiten Opferzahlen.

Deutschland soll künftig entschiedener gegen Menschenhandel vorgehen. Dafür hat das Bundeskabinett einen sogenannten nationalen Aktionsplan auf den Weg gebracht. Er umfasst 126 Maßnahmen gegen Menschenhandel auf 42 Seiten. Unter anderem sollen Prävention und Aufklärung gestärkt werde, nationale und internationale Behörden sollen im Kampf gegen Menschenhandel enger kooperieren und der Schutz von Betroffenen soll gestärkt werden.

Federführend bei der Ausarbeitung des Aktionsplans waren die Ministerien von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Menschenhandel mache Menschen zur Ware und setze Leben brutal aufs Spiel, mahnte Faeser. Die besonders menschenverachtende Form der Kriminalität bedeute für die Opfer unermessliches Leid, betonte die SPD-Politikerin. daher solle der Aktionsplan dazu beitragen, Täter zur Verantwortung zu ziehen, ihre Netzwerke zu zerschlagen und die Opfer zu schützen. Auch Bundesjustizminister Volker Wissing bezeichnete die Bekämpfung von Menschenhandel als eine dringliche staatliche Aufgabe.

Umsetzung von erweiterter EU-Richtlinie

Mit dem Aktionsplan soll gegen "alle Formen des Menschenhandels" vorgegangen werden, wie es in dem Papier heißt. Darunter fallen etwa sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, der Handel mit Minderjährigen oder der Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme. Explizit wurden im Aktionsplan auch Ausbeutung durch Leihmutterschaft und Adoption sowie Zwangsheirat aufgenommen.

Damit setzt das Kabinett einen Beschluss des EU-Parlaments von Januar um. Damals hatte eine Mehrheit der EU-Mitglieder dafür gestimmt, die bereits bestehende Richtlinie zur Strafverfolgung von Menschenhandel umfassend zu erweitern. Zum einen, indem Zwangsehen, illegale Adoptionen und erzwungene Leihmutterschaften als Straftatbestände unter das Gesetz gegen Menschenhandel fallen. Zum anderen, indem Straftaten härter geahndet werden. Das EU-Parlament sprach sich für Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren aus.

Ob Deutschland diese Verschärfung des Strafrechts übernimmt, bleibt vorerst noch offen. Eine mögliche Änderung des Strafrechts solle zunächst geprüft werden.

Etwa 75.000 Opfer weltweit in 2022 erfasst

Die jüngsten Angaben zu Opfern von Menschenhandel in Deutschland stammen aus dem im Oktober veröffentlichten "Monitor Menschenhandel". Demnach erfassten Ermittlungsbehörden zwischen 2020 und 2022 bundesweit 3.155 Betroffene von Menschenhandel - im Durchschnitt sind das drei Betroffene pro Tag. Laut Bundeskriminalamt handelte es sich bei mehr als jedem vierten Opfer um Minderjährige.

Auch der aktuelle Menschenhandel-Report der UN-Behörde zur Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) bezieht sich auf Daten aus dem Jahr 2022. Jüngere Zahlen seien noch nicht verfügbar. Dem Bericht zufolge wurden in dem Jahr weltweit insgesamt 75.000 Fälle von Menschenhandel erfasst. Gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie bedeute das einen Anstieg um 25 Prozent. Vor allem "der Schmuggel von Mädchen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" nehme in vielen Regionen der Welt auf "alarmierende" Weise zu.

Die UN-Behörde fußt ihren Bericht auf Daten aus 156 Staaten. Die meisten Opfer stammen laut Report aus Afrika. In drei von vier Fällen seien Banden der organisierten Kriminalität für die Verbrechen verantwortlich. Weltweit seien fast 440 Routen ausgemacht worden, die für den transnationalen Menschenhandel genutzt würden. Und, so warnen die UN, der Menschenhandel drohe noch weiter zuzunehmen, geschürt durch gewaltsame Konflikte oder auch wetterbedingte Katastrophen, die Menschen zur Flucht zwingen würden.

In einer früheren Version des Textes hieß es, der Bundestag müsse dem Aktionsplan noch zustimmen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums tritt der Plan jedoch mit dem Kabinettsbeschluss in Kraft und soll ab sofort schrittweise umgesetzt werden.

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Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 11. Dezember 2024 um 15:00 Uhr.