Zusammenarbeit mit Ausländerbehörde Stärkeres Vorgehen gegen Scheinvaterschaft geplant
Scheinvaterschaften sind bereits verboten, nun will die Regierung noch mehr dagegen tun. Ein gemeinsamer Entwurf von Innen- und Justizministerium ist heute Thema im Kabinett. Er sieht eine Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde vor.
Die Bundesregierung will schärfer gegen Scheinvaterschaften zur Sicherung des Aufenthaltsrechts vorgehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium soll das Kabinett heute beschließen.
Es gehe um Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, zu dem sie keine genetische oder soziale Bindung hätten, hieß es aus Regierungskreisen. Die Anerkennung diene dabei der Sicherung des Aufenthaltsrechts für jemanden, der darauf keinen Anspruch habe - insbesondere dadurch, dass das Kind damit die deutsche Staatsbürgerschaft erwerbe. Im Gegenzug fließe oft Geld.
Bisherige Versuche gescheitert
Scheinvaterschaften sind bereits heute verboten, allerdings tun sich die Behörden den zuständigen Ministerien zufolge derzeit schwer, dagegen effektiv vorzugehen. 2008 hatte der Gesetzgeber bereits zweimal versucht, Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform kippte das Bundesverfassungsgericht - wegen der Härte für die Kinder, die dadurch staatenlos werden können.
Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert waren, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig schlagkräftig. Denn Missbrauchsfälle werden, wenn überhaupt, meist erst spät erkannt. Nach Einschätzung von Justiz- und Innenministerium liegt das daran, dass Notare und Jugendämter nicht über Informationen verfügen, die sie stutzig machen könnten. Eine nachträgliche Korrektur ist hingegen nicht mehr möglich.
Ausländerbehörde entscheidet mit
Der nun von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) gemeinsam vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass in Zukunft die Ausländerbehörde vor der Eintragung der Vaterschaft zustimmen muss, falls es ein "ausländerrechtliches Gefälle" zwischen beiden Elternteilen gibt - wenn also zum Beispiel der Vater deutscher Staatsbürger ist, die Mutter aber keinen sicheren Aufenthaltstitel hat. Stimmt die Ausländerbehörde nicht zu, soll das Standesamt den Eintrag des Mannes in die Geburtsurkunde ablehnen.
Wenn der Mann seine biologische Vaterschaft nachweisen kann, entfällt die Prüfung auf möglichen Missbrauch. Wenn es klare Anzeichen gibt, dass der Mann Verantwortung für das Kind übernimmt oder wenn er zum Beispiel schon länger als sechs Monate mit der Mutter des Kindes zusammenwohnt, soll die Ausländerbehörde in der Regel davon ausgehen, dass es sich um den biologischen Vater handelt.
Stellt sich eine erfolgreiche Anerkennung im Nachhinein als falsch heraus, soll sie unter Umständen binnen fünf Jahren noch zurückgenommen werden können. Eine erfolgreiche Täuschung der Behörden soll künftig strafbar sein.
Dunkelziffer liegt deutlich höher
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 Verdachtsfälle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsächliche Ausmaß sei vermutlich deutlich größer, hieß es.
Sollte der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden, müsste im Anschluss der Bundestag darüber abstimmen.