Schreiben des Bundesjustizministers Buschmann will Gesetze von NS-Sprache befreien
In vielen alten Gesetzen ist noch die Rede von "Reichsregierung" - Justizminister Buschmann will solche Begriffe aus der NS-Zeit tilgen. Laut Medienbericht wirbt er in einem Schreiben an mehrere Regierungsressorts für Änderungen.
Noch bestehende Gesetze aus der NS-Zeit sollen von der Sprache des Nationalsozialismus befreit werden. Das plant Bundesjustizminister Marco Buschmann laut einem Bericht der Funke Mediengruppe.
Eine Prüfung durch sein Haus habe noch verbleibenden "Bereinigungsbedarf" ergeben, heißt es in einem Schreiben Buschmanns an mehrere Regierungsressorts, das den Funke-Zeitungen vorliegt. Adressaten sind demnach auch das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.
Dies betreffe "insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe" zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen. Diese Rechtsvorschriften sollten nun von den jeweils federführenden Ressorts auf "etwaige Bereinigungserfordernisse" geprüft werden, gegebenenfalls sollten danach entsprechende "Rechtsbereinigungsgesetze" erlassen werden.
Änderungsbedarf bei zwei Dutzend Gesetzen
Das Justizministerium führt nach Informationen der Zeitungen in einer Liste knapp zwei Dutzend Gesetze und Verordnungen mit Änderungsbedarf auf, etwa das 1939 in Kraft getretene Gesetz für Heilpraktiker, in dem noch immer von "Reichsregierung" und dem "Reichsminister des Inneren" die Rede ist.
Ähnliches gilt etwa für das Gesetz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands von 1933, die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1938 und die "Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen".
Justizminister lobt Fortschritte
Nach Buschmanns Worten wurde in der Vergangenheit bereits viel erreicht. "Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben", betonte der Justizminister.
So hatte der Bundestag 2021 das Gesetz zur Namensänderung von der NS-Sprache befreit, wo ebenfalls noch Begriffe wie "Reichsregierung" enthalten waren. Diese Initiative ging auf den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, zurück.
Buschmann: Permanente Aufgabe
Die bereits reformierten Gesetze würden die Bundesregierung "jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind", schreibt nun Buschmann.