Bisheriger Generalbundesanwalt Frank zum Bundesverfassungsrichter gewählt
Der bisherige Generalbundesanwalt Frank wird Richter am Bundesverfassungsgericht. Der 55-Jährige wurde im Bundesrat zum Nachfolger des bisherigen Verfassungsrichters Müller gewählt.
Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen, wie Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Abstimmung mitteilte.
Frank soll Peter Müller nachfolgen. Der frühere saarländische Ministerpräsident kam im Dezember 2011 ans Bundesverfassungsgericht und hat damit das Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit erreicht.
Peter Müller (links im Bild) verlässt das Bundesverfassungsgericht nach zwölf Jahren.
Jüngster Generalbundesanwalt
Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt. Öffentliche Statements von Frank sind selten.
Frank arbeitete an einer besseren Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuletzt war die Zahl der Ermittlungsverfahren hierzu deutlich gestiegen.
Der 55-Jährige gilt als erfahren, belastbar und umgänglich. Er studierte in Würzburg und München Rechtswissenschaft, legte beide juristischen Staatsexamen mit Bestnoten ab und promovierte zum Strafrechtsverfahren. Danach arbeitete Frank als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium.
Nun wechselt Frank den Arbeitsort, bleibt aber in derselben Stadt - auch der Generalbundesanwalt sitzt in Karlsruhe. Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre.