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FAQ

Start der ePA Was bringt die elektronische Patientenakte?

Stand: 01.07.2021 13:24 Uhr

Röntgenbilder, Arztbriefe und Befunde - alles digital an einem Ort gespeichert: die elektronische Patientenakte startet heute. Sie soll die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen beenden. Antworten auf wichtige Fragen zur ePA.

Von Angela Tesch, ARD Berlin

Ab heute soll allen 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stehen. Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. 200.000 Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheker, Pflegeheime und andere Gesundheitseinrichtungen - sollen durch die ePA besser vernetzt werden und hätten dann schnell Zugriff auf alle relevanten Daten.

Welchen Vorteil haben gesetzlich Versicherte von der ePA?

"Konkret noch gar keinen", sagt Kassenärztechef Andreas Gassen. Bislang gebe es nur theoretische Optionen für die Akte, wie die bessere Verfügbarkeit von Befunden, Medikamentenplänen oder Röntgenbildern. Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten sind Arztpraxen und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet, Kopien von patientenbezogenen Dokumenten in der ePA zu speichern. Noch gibt es mit etwa 180.000 Versicherten nur wenige Nutzer, und in den allermeisten Arztpraxen fehlen die technischen Voraussetzungen.

Was soll die ePA in Zukunft möglich machen?

In dieser Akte können von jedem Nutzer die persönlichen medizinischen Daten erfasst werden. Auch die Erinnerung an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ist geplant. Zugriff auf die Daten hat nur der oder die Versicherte. Zur Zeit gibt es aber nur die Möglichkeit, eine Berechtigung für die gesamte ePA zu erteilen. Das soll sich ab 1. Januar 2022 ändern. Dann können die Versicherten entscheiden, mit welchen Praxen sie die Daten teilen. Auch ab 2022 sollen das zahnärztliche Bonusheft, der Impfausweis, der Mutterpass und das "Gelbe Heft" für die Kinderuntersuchungen digital in der Akte gespeichert werden können. KBV und die Krankenhausgesellschaft beraten, wie Arztbriefe bei der Entlassung aus dem Krankenhaus digitalisiert und in der Akte gespeichert werden können.

Können auch Daten gelöscht werden?

Patientinnen und Patienten können ihre Dokumente jederzeit eigenständig aus ihrer ePA löschen. Behandelnde Ärzte oder Notfallmediziner können deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass die ePA ein umfassendes Bild vom Krankheitsverlauf oder den Therapiebehandlungen wiedergibt.

Wie sicher ist die ePA?

Der Zugriff auf eine Akte ohne vorherige Autorisierung durch die Versicherten ist technisch ausgeschlossen. Die Daten sind kryptografisch verschlüsselt. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium ist das ein sicheres, in sich geschlossenes Netz. Auch die Krankenkassen haben technisch keine Möglichkeit, an die Akte heranzukommen. Die Techniker Krankenkasse, die seit Anfang 2021 etwa 152.000 Nutzende für die ePA gewinnen konnte, arbeitet mit verschiedenen Sicherheitstools wie der Erstellung eines Sicherheitsschlüssels und mit verschiedenen Login-Varianten, wie Passwort, Fingerprint und FaceID.

Wie kann eine ePA beantragt werden?

Für die Registrierung wird die Krankenversicherungsnummer gebraucht und eine PIN zur Gesundheitskarte, die man von der Krankenkasse erhält, sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei der Krankenkasse anfordern.

Kann die ePA auch ohne Smartphone genutzt werden?

Ja, das ist möglich. Allerdings können Dokumente, wie Arztbriefe nicht von zu Hause eingesehen und zum Beispiel mit Familienangehörigen besprochen werden. Wer kein Smartphone oder Tablet hat, kann zusammen mit seiner Ärztin oder seinem Arzt in der Praxis Einsicht in die Akte nehmen. Dazu wird die elektronische Gesundheitskarte gebraucht und eine PIN, die von der eigenen Krankenkasse erteilt wird. Damit können auch Berechtigungen erteilt werden, wenn weitere Ärzte Zugriff auf die Akte bekommen sollen. Diese Berechtigungen sind zeitlich befristet - von einem Tag bis zu maximal 18 Monaten. Danach müsste die Berechtigung erneuert werden. Es ist immer möglich, den Zugriff, der erteilt wurde, auch wieder zu entziehen.

Ist die ePA Pflicht für alle Versicherten?

Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten.

Was ist mit Privatversicherten?

Sie sind noch nicht dabei. Die privaten Krankenkassen werden ihren Versicherten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 eine elektronische Patientenakte anbieten.

Was wird beim Wechsel der Krankenkasse mit der ePA?

Ab Anfang 2022 können die Daten der ePA zur neuen Kasse und damit zum neuen Anbieter der ePA mitgenommen werden. Wenn Versicherte pflegebedürftig werden und ihre Akte nicht mehr benutzen können, soll das ab dem Jahreswechsel auch für eine andere Person möglich sein.

Angela Tesch, Angela Tesch, ARD Berlin, 01.07.2021 08:23 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 01. Juli 2021 um 11:40 Uhr.