Entwurf für "Digitale-Dienste-Gesetz" Strengere Regeln für Internetplattformen
Das Digitalministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um Hass, Gewalt und Identitätsmissbrauch im Internet zu bekämpfen. Plattformen sollen stärker in die Pflicht genommen werden.
Die Bundesregierung will Internetplattformen mit einem neuen Gesetz künftig stärker in die Pflicht nehmen, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legte dazu einen Entwurf für ein "Digitale-Dienste-Gesetz" vor. Der Gesetzentwurf ergänze den sogenannten Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland.
Minister Volker Wissing (FDP) sagte dazu laut Mitteilung: "Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten."
Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur
Das Gesetz modernisiere den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regele Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Diese könnten für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Kämen Online-Dienste Verpflichtungen nicht nach, könnten Nutzer dies bei der Bundesnetzagentur melden.
Der Entwurf sieht eine zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur für die digitalen Dienste in Deutschland vor. Ergänzt werden soll sie durch weitere zuständige Behörden in den Bereichen Daten- und Jugendschutz. Die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste sollen so auch in Deutschland konsequent durchgesetzt werden.
Zu dem Referentenentwurf des Ministeriums können nun Länder und Verbände Stellung nehmen.
Pop: "Es darf kein Behörden-Pingpong geben"
Während die Bestimmungen für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer bereits in Kraft seien und direkt von der EU-Kommission durchgesetzt würden, gelten die Regeln laut Ministerium für kleinere Dienste erst ab Februar 2024. Die Aufsicht erfolge hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte, die Regeln auch effektiv durchzusetzen. "Es darf kein Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner geben", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Eine funktionierende Aufsicht sei entscheidend, um die Position der Nutzenden gegenüber den Anbietern zu stärken.
Mehrere Dienste als "große Plattformen" eingestuft
Die EU-Kommission hatte im April Twitter - mittlerweile in X umbenannt -, Facebook, Tiktok, mehrere Google-Dienste und andere als "sehr große Online-Plattformen" und "sehr große Online-Suchmaschinen" unter dem Digital Services Act eingestuft.
Sie müssen damit in der EU besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte erfüllen. Der Act soll sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang.