Für lesbische Paare Buschmann will Co-Mutterschaften ermöglichen
Noch in diesem Jahr will Justizminister Buschmann die sogenannte Co-Mutterschaft für lesbische Paare auf den Weg bringen. Allerdings sieht er noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will es vielen lesbischen Paaren ermöglichen, dass beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden. "Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben - und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss", sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er sei zuversichtlich, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde.
Zunächst solle "für die unkompliziert gelagerten Fälle" ein zeitgemäßer Rechtsrahmen geschaffen werden. Dies gelte zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samenspende. "In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben", sagte Buschmann. Dann sei eine Gleichstellung von biologischer Mutter und der Partnerin naheliegend. "Da ist es eine gute Sache, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt werden. Ich kann das Revolutionäre darin gar nicht erkennen", so der Bundesjustizminister.
Noch "Diskussionsbedarf"
Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. "Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren." Bei einem lesbischen Elternpaar kann die Partnerin, die das Kind nicht selbst zur Welt gebracht hat, bislang über ein Adoptionsverfahren erziehungsberechtigt werden.