Bundestag beschließt Verkehrsgesetze Höhere Lkw-Maut, mehr Flexibilität bei Tempo-30-Zonen
Der Bundestag hat weitreichende Reformen im Verkehrsbereich beschlossen. Unter anderem gibt es einen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut. Zudem soll die Möglichkeit für mehr Busspuren und Tempo-30-Zonen in Städten geschaffen werden.
Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen soll ausgeweitet werden und künftig auch mehr Geld für Investitionen in die Schiene einbringen. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Verkehrsminister Volker Wissing, das zum 1. Dezember einen zusätzlichen CO2-Aufschlag bei der Nutzungsgebühr einführt.
Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch schon für kleinere Transporter ab mehr als 3,5 Tonnen gelten. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben sollen aber Fahrten von Handwerksbetrieben.
Mehreinnahmen in Milliardenhöhe
Von 2024 bis 2027 werden dadurch Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro erwartet. Dabei soll auch die Verwendung der Mittel neu geregelt werden. Die Hälfte der Maut-Einnahmen soll weiter zweckgebunden in Verbesserungen der Bundesfernstraßen fließen - der Rest überwiegend in "Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege".
Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf den Autobahnen kassiert und wurde dann schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die Einnahmen für den Bund liegen in diesem Jahr voraussichtlich bei knapp acht Milliarden Euro.
Pkw-Maut abgewickelt
Mit dem Gesetz wird auch die Abwicklung der gescheiterten Pkw-Maut fortgesetzt, indem das nie angewendete Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut von 2015 aufgehoben wird. Eine Fortgeltung des Gesetzes würde dem Grundsatz widersprechen, dass nur Rechtsnormen in Kraft sind, die Anwendung finden, heißt es zur Begründung. Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden.
Mehr Flexibilität für Länder und Kommunen
Eine Novelle des Straßenverkehrgesetzes räumt den Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Verkehrsgestaltung ein. Sie können künftig etwa dem öffentlichen Nahverkehr oder Fahrzeugen mit alternativen Antrieben durch Sonderspuren Vorrecht einräumen, Radwege ausbauen, Spielstraßen einrichten oder Tempo 30 im Umfeld von Schulen und Kitas anordnen.
Planungen sollen beschleunigt werden
Das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz zielt auf Schienenprojekte und die Erneuerung besonders stark befahrener Autobahnabschnitte ab. Auch soll die Sanierung von Brücken vorangetrieben werden, unter bestimmten Voraussetzungen entfallen hier die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Vereinfachungen soll es auch für den Bau von Wind- und Solaranlagen an Autobahnen und Bundesstraßen geben.