Rentenbescheid

Kabinett billigt Gesetz Regierung will Betriebsrenten stärken

Stand: 18.09.2024 15:57 Uhr

Die Bundesregierung hat eine Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Modell besonders für kleinere Unternehmen attraktiver zu gestalten und für Geringverdiener zu öffnen.

Die Bundesregierung will die Betriebsrenten stärken. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums, womit die Förderung für Beschäftigte mit geringeren Einkommen verbessert wird.

So sollen Anreize gesetzt werden, damit mehr Unternehmen als bisher Betriebsrenten zu einem ergänzenden Bestandteil der Altersvorsorge machen. Ziel sei es, dass dies auch in kleineren Betrieben zur Normalität werde, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil.

Noch Lücken bei Geringverdienern

54 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben derzeit eine Betriebsrente. Oft behält der Arbeitgeber dazu jeden Monat einen kleinen Teil des Lohns ein und legt ihn zusammen mit einem Zuschuss als Altersvorsorge zurück. Das wird vom Staat steuerlich gefördert.

Laut Arbeitsministerium gibt es besonders in kleineren Unternehmen, die oft nicht tarifgebunden sind, und bei Geringverdienern noch Lücken, die nun geschlossen werden sollen.

Einkommensgrenze auf 2.718 Euro angehoben

Durch das neue Gesetz soll es kleineren Firmen künftig ermöglicht werden, ihren Beschäftigten Betriebsrenten zu bieten. Konkret wird bei der Förderung die Einkommensgrenze von 2.575 auf 2.718 Euro monatlich angehoben. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig bis zu dieser Lohngrenze steuerlich profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten einen Betrag zur Betriebsrente dazugeben.

Außerdem wird sichergestellt, dass Beschäftigte bei Lohnerhöhnungen nicht aus der Förderung herausfallen. Regierungssprecher Wolfgang Büchner sagte, Pensionskassen bekämen zudem mehr Spielraum, um am Kapitalmarkt höhere Renditen und so auch höhere Betriebsrenten zu erzielen.

Sozialpartnermodell soll ausgebaut werden

Darüber hinaus werden Auszahlungsmodelle flexibilisiert. So können Rentnerinnen und Rentner ihre Betriebsrenten künftig auch bereits mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren. Das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell soll weiter ausgebaut werden.

Damit könnten Unternehmen und ihre Beschäftigten leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen, hieß es vonseiten des Arbeitsministeriums. "Damit wird besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren."

"Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen"

"Zusammen mit dem Rentenpaket II, das eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente sichert, sorgen wir dafür, dass Menschen im Alter gut abgesichert sind", erklärte Arbeitsminister Heil weiter zu der Neuregelung. "Niemand soll sich im Alter finanziell Sorgen machen müssen", stellte er klar.

"Die Kombination aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente, am besten organisiert von den Sozialpartnern, ist der beste Weg dorthin." Der Staat muss durch die steuerlichen Verbesserungen mittelfristig mit Mindereinnahmen von 155 Millionen Euro jährlich rechnen.

IG Metall und GDV mit Lob und Kritik

Der Versicherungsverband GDV begrüßte die stärkere Förderung für Geringverdiener. Jetzt müsse die Politik eine Reform bei der Förderung der privaten Altersvorsorge angehen.

Die Gewerkschaft IG Metall betonte, das Gesetz könne in unteren Einkommensschichten helfen. Es sei aber eine schädliche Regelung enthalten: "Heute können auch Versicherte unter 50 Jahren prinzipiell mit Extra-Zahlungen sich gegen mögliche Rentenabschläge wappnen." Das wolle die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP künftig verbieten und nur noch Älteren erlauben.