Hintergrund

Hintergrund Die Immunität des Bundespräsidenten

Stand: 16.02.2012 20:28 Uhr

Wie Abgeordnete und Minister genießt auch der Bundespräsident Schutz vor Strafverfolgung. Jetzt will die Staatsanwaltschaft gegen Christian Wulff ermitteln. Dafür muss die Immunität des höchsten Mannes im Staate aufgehoben werden. tagesschau.de erläutert die rechtlichen Grundlagen.

Ein Bundespräsident genießt für die Dauer seiner Amtszeit Immunität. Während dieser Zeit ist er also vor Strafverfolgung geschützt. Das bedeutet, dass er wegen einer "mit Strafe bedrohten Handlung" nur dann verfolgt werden darf, wenn der Bundestag vorher zustimmt - mit mindestens einem Viertel der Abgeordneten. Den Antrag auf Aufhebung der Immunität muss die Staatsanwaltschaft beim Immunitätsausschuss einreichen, dieser prüft ihn und leitet ihn an das Plenum des Bundestages weiter.

Die Immunität des Bundespräsidenten ist - verklausuliert - im Grundgesetz in Artikel 60, Absatz 4, geregelt. Dort heißt es: "Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung." Artikel 46, Absatz 2 schreibt vor: "Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird."

Absatz 3 legt fest, dass die Genehmigung des Bundestages bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 (Missbrauch der Freiheit der Meinungsäußerung zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung) erforderlich ist.

In Absatz 4 wiederum heißt es: "Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen."

Von der Frage der strafrechtlichen Immunität zu unterscheiden ist die Anklage des Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht durch den Bundestag oder den Bundesrat. Dieses Verfahren dient letztlich dazu, den Präsidenten aus dem Amt zu entheben, wenn er im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes gegen die Verfassung oder gegen ein Bundesgesetz verstößt.