Länder lockern Corona-Regeln Kirchgang ab Mai - vielerorts
Öffentliche Gottesdienste sind zurzeit verboten - ein Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Doch mehrere Länder kündigen Lockerungen an. Nach NRW zogen Brandenburg und Bayern nach. Ab Mai sind Gottesdienste erlaubt - unter Auflagen.
Bei der Frage, wann Gottesdienste wieder öffentlich gefeiert werden dürfen, haben weitere Bundesländer Lockerungen bekannt gegeben - ohne auf bundesweite Absprachen zu warten.
In Bayern erlaubt die Landesregierung ab dem 4. Mai öffentliche Gottesdienste wieder unter strengen Auflagen. Es gelte nach wie vor Vorsicht und Umsicht: Aus Begegnungen des Glaubens sollten keine neuen Infektionen entstehen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann.
Es sei aber wichtig, das Grundrecht der Religionsausübung wieder zu ermöglichen. Zu den Auflagen gehören Hygienekonzepte, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Die Lockerungen sollen für alle Glaubensgemeinschaften gelten.
Maximal 50 Teilnehmer in Brandenburg erlaubt
In Brandenburg sind ab dem 4. Mai wieder Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen oder Moscheen mit maximal 50 Teilnehmern möglich. Die Veranstalter müssten dabei sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke. Brandenburg schließt sich damit der Regelung in Berlin an, wo ebenfalls ab dem 4. Mai wieder Gottesdienste erlaubt sind.
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte am Donnerstag angekündigt, ab 1. Mai unter Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste zu erlauben. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften hätten dazu umfassende und präzise Schutzkonzepte vorlegt, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet.
In Sachsen werden seit dieser Woche schon wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert, allerdings nur mit maximal 15 Teilnehmern. In Thüringen sind religiöse Versammlungen ab diesem Wochenende möglich.
Gottesdienste "besonders problematischer Bereich"
Für Baden-Württemberg hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann bereits erklärt, dass sich Gläubige auf Gottesdienste ab Mai einstellen können: "Wir können sicher zusagen, dass wir in 14 Tagen eine Öffnung machen werden", sagte er am Dienstag.
Gottesdienste seien "ein besonders problematischer Bereich", sagte der Regierungschef. Sehr viele ältere Menschen gingen in die Kirchen, es werde viel gesungen, und die Gläubigen seien lange zusammen. "Das Singen hat eine sehr starke Exposition von Tröpfchen zur Folge."
Beratungen von Bund und Ländern
Vertreter von Bund und Ländern sprechen heute über ein Konzept zur Lockerung der Corona-Auflagen für Kirchen, Moscheen oder Synagogen. Staatssekretär Markus Kerber aus dem Bundesinnenministerium will den Chefs der Staatskanzleien die Pläne präsentieren. Die Religionsgemeinschaften in Deutschland sollten bis Mitte dieser Woche ihre Vorschläge zu einer vorsichtigen Öffnung der Gotteshäuser einreichen.
Maske und Desinfektionsmittel bei Gottesdiensten
Die Konzepte der Religionsgemeinschaften sehen vor allem Abstands- und Hygieneregeln vor. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) rät nach Informationen des Evangelischen Pressediensts in ihrem Konzept dazu, Desinfektionsmittel in Gottesdiensten bereitzustellen und das Tragen von Masken zu empfehlen.
Beim Abendmahl soll der Zelebrant Handschuhe tragen und der Wein, wenn überhaupt, in Einzelkelchen ausgegeben werden. Zudem wird empfohlen, Gottesdienste nur in Kirchen oder im Freien, nicht in kleineren Räumen zu feiern.
Begrenzter Zugang zu Messen
Ähnliches sieht auch das Konzept der katholischen Deutschen Bischofskonferenz vor. Der Zugang zu den Sonntagsmessen soll je nach Größe des Kirchenraums begrenzt werden. Der Zentralrat der Juden sieht in seinem Konzept zusätzlich Teilnehmerlisten vor. Der Koordinationsrat der Muslime sieht ebenfalls Zulassungsbeschränkungen und Masken vor, außerdem sollen Gläubige ihren eigenen Gebetsteppich in die Moschee mitbringen.