Gerichtsbeschluss Vermieter darf Gasversorgung nicht kappen
Ein Vermieter in Frankfurt hat seinen Mietern Gas und Warmwasser wegen der Energiekrise abgedreht. Das durfte er nicht, entschied nun das Verwaltungsgericht. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen.
Ein Wohnungseigentümer darf seinen Mietern wegen steigender Energiepreise nicht einfach das Gas und damit die Warmwasserversorgung abdrehen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte in einem nun veröffentlichten Beschluss, dass die Versorgung mit Warmwasser zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland gehöre. Auch stehe es dem Eigentümer "nicht zu, einseitig und in einer seine Mieter bevormundenden Weise die auf Gas basierende Warmwasserversorgung einzustellen".
Ein Frankfurter Hausmiteigentümer hatte seinen Mietern das Gas und Warmwasser abgedreht. Er begründete sein Handeln mit den Preissteigerungen und Versorgungsengpässen angesichts der Energiekrise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Bereits am 30. Juni hatte der Vermieter die Gasversorgung unterbrochen, berichtete das Verwaltungsgericht. Der Wohnungseigentümer wolle damit auch seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Er halte es für zumutbar, dass die Mieter das Wasser in der Küche warm machen, geheizt werden könne im Winter mit Elektroheizlüftern. Die Versorgung mit Warmwasser sei im Mietvertrag nicht festgelegt, argumentierte er.
Vermieter muss Gasversorgung schnell wiederherstellen
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Hausmiteigentümer die Gasversorgung aber nun innerhalb einer Woche wiederherstellen. Mit der Feststellung, dass die Versorgung mit Warmwasser zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen gehöre, folgte das Verwaltungsgericht auch der Begründung des Wohnungsamts der Stadt Frankfurt, die eingeschritten war und den Vermieter zur Wiederherstellung der Gasversorgung verpflichtet hatte. Die Versorgung mit Warmwasser habe demnach für die Körperhygiene erhebliche Bedeutung. Auch sei sie eine Grundvoraussetzung für gesundes Wohnen. Aus Sicht des Gerichts senkte der Vermieter willkürlich den Wohnstandard ab.
Gegen den Beschluss kann der Wohnungseigentümer Beschwerde am hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Az: 8 L 1907/22.F