Prozess wegen Körperverletzung Urteil gegen Boateng ist rechtskräftig
Im Körperverletzungsverfahren gegen Fußballweltmeister Jérôme Boateng hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Es ist ein Mammut-Verfahren: Schon viermal hat sich ein Gericht in München mit Gewaltvorwürfen gegen Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng befasst. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückgenommen. Das hatte Boateng im Juli der Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin schuldig gesprochen, ihn aber lediglich verwarnt.
Boateng bekam eine Geldauflage: Er muss insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen, die sich für Kinder einsetzen. Sollte er gegen die Auflage verstoßen, müsste er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro, insgesamt also 200.000 Euro, zahlen.
Fortführung des Verfahrens für Geschädigte "kaum zumutbar"
Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision ein, nahm sie aber am Montag "nach eingehender Prüfung" zurück. "Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt", so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Sie vertrete weiterhin die Auffassung, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in einem Fall von häuslicher Gewalt nicht angemessen ist.
Trotzdem will sie ihre ursprüngliche Forderung nach einer Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro aufgeben. Da das Verfahren schon über fünf Jahre dauere und unter "Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder" halte sie ein Fortdauern "für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar." Die Staatsanwaltschaft ermutigte aber alle Opfer häuslicher Gewalt, "sich vertrauensvoll an die Ermittlungsbehörden zu wenden."
Nachdem Boateng selbst und auch die Nebenklage keine Rechtsmittel eingelegt hatten, sei das Urteil damit nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichts.
Erstes Urteil im Prozess schon 2021
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich über Jahre. Das Amtsgericht München hatte bereits 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler, darum war der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt worden.