Wegen Steuerhinterziehung Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis
Das Landgericht München hat den Fernsehkoch Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Schuhbeck muss zudem noch eine Millionensumme zurückzahlen.
Der aus vielen Fernsehsendungen bekannte Koch Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat. Der Mitbeklagte wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.
2,3 Millionen Euro Steuerschulden
Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck zwischen 2009 und 2015 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe." Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Schuhbeck kann sich an konkrete Vorgänge nicht erinnern
Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte. Der Gastronom hatte die Vorwürfe nach und nach weitgehend eingeräumt, aber angegeben, er könne sich an konkrete Vorgänge und Summen nicht erinnern. Er bat das Gericht, ihm zu glauben, "dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den 'Südtiroler Stuben' nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird".
Die Behörden gehen von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet. Er hatte das Gericht "eindringlich" gebeten, "die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", aber zeitgleich eingeräumt: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen."