Geplanter Gesetzesentwurf Gleicher Doppelname für Ehepaare
Eheleute könnten in Zukunft einen gemeinsamen Doppelnamen führen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben dürfen. So plant es Justizminister Buschmann, der neben dem Namensrecht weitere Bereiche des Familienlebens reformieren will.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will das Namensrecht neu gestalten und deutschen Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl des Nachnamens mehr Entscheidungsspielraum geben. "Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv", sagte der FDP-Politiker der Nachrichtenagentur dpa. Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen.
Doppelnamen für beide Ehepartner und Kinder
Bisher ist das nicht erlaubt. Ein Ehepartner kann zwar den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen. Dass aber zum Beispiel Herr Schmitz und Frau Müller nach der Eheschließung beide Müller-Schmitz heißen und diesen Namen an gemeinsame Kinder weitergeben, ist bislang aber nicht möglich.
Das will Buschmann ändern und dafür bald einen Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts vorlegen. Die Vorarbeiten dafür seien weit vorangeschritten, "die wichtigsten Fragen sind geklärt".
Erleichterungen bei Scheidung
Auch Scheidungskinder sollen mehr Spielraum bekommen, meint Buschmann. "Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt", so der Justizminister.
Auch das Kind könnte dann ein Interesse haben, seinen Familiennamen zu ändern. Das geltende Recht sei auf diese Lebenssituation nicht gut eingestellt, findet Buschmann und verspricht: "Auch hier wird das neue Namensrecht Erleichterungen bringen."
Details werden noch ausgearbeitet
Genauere Angaben zu seinen Plänen machte Buschmann nicht. So bleibt etwa noch offen, ob man Doppelnamen künftig ohne den aktuell noch obligatorischen Bindestrich bilden darf. Allerdings will Buschmann besonderen namensrechtlichen Traditionen Rechnung tragen: So sollen Angehörige der sorbischen Minderheit künftig geschlechtsangepasste Familiennamen in die Personenstandsregister eintragen lassen dürfen. Durch ein Suffix könnten Sorbinnen dann eine weibliche Version des Familiennamens führen.
"Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden", sagte Buschmann. Das deutsche Familienrecht hinke dem teilweise hinterher. Deshalb habe die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag noch weitere Änderungen vereinbart, die das familiäre Zusammenleben betreffen: im Namensrecht, im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht und im Unterhaltsrecht.
Diese sollen aber laut Buschmann später kommen. "Zügig, aber sorgsam setzen wir diese Projekte Schritt für Schritt um", kündigte der Bundesjustizminister an. "Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als erstes ins Gesetzblatt bringen wollen."
Zustimmung aus den anderen Ressorts benötigt
Geht die geplante Reform ohne größere Streitigkeiten durch, soll es weitergehen. Buschmann zumindest ist optimistisch. "Die Reform des Namensrechts wird der stimmige Auftakt sein für die umfassende Modernisierung des Familienrechts."
Die FDP-Fraktion, damals in der Opposition, hatte schon in der zurückliegenden Legislaturperiode einen Entwurf für eine Liberalisierung des Namensrechts vorgelegt. Der Plan stieß bei Sachverständigen auf breite Unterstützung, wurde aber damals nicht umgesetzt. Das aktuelle Vorhaben aus dem Justizministerium muss innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden, vor allem mit dem Innenministerium.
Bei mehreren aktuellen Gesetzesvorhaben bekam Buschmann zuletzt Gegenwind - etwa von Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), mit der er eine Einigung zum Verbandsklagerecht anstrebt, und von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die seinen Vorschlag für eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung nicht überzeugend findet und Risiken bei der Verbrechensbekämpfung sieht.