Der Dritte Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) bei der Urteilsverkündung.
Player: audioBGH bestätigt Verurteilung von Linksextremistin Lina E.

BGH-Urteil Verurteilung von Lina E. rechtskräftig

Stand: 19.03.2025 14:42 Uhr

Wegen Angriffen auf Rechtsextreme und der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde Lina E. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Heute hat der Bundesgerichtshof die Haftstrafe bestätigt.

Von Alena Lagmöller, ARD-Rechtsredaktion

Zu Beginn der Urteilsverkündung äußerte sich Jürgen Schäfer, der Vorsitzende des 3. Strafsenats am Bundesgerichtshof, grundsätzlich zum Hintergrund des Verfahrens: "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt." Das habe der Bundesgerichtshof insbesondere in Bezug auf Straftaten von Rechtsextremisten schon mehrfach deutlich gemacht.

Das gelte aber auch bei Taten, denen eine politisch linke Weltanschauung zugrunde liegt: "Das Zusammenschlagen und Zusammentreten von Menschen, mit unter Umständen weitreichenden Folgen, ist durch eine politische, sonst weltanschauliche oder etwa auch religiöse Motivation gleich welcher Art nicht zu rechtfertigen und nicht zu entschuldigen", so Schäfer.

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Neonazis von ihren Aktivitäten abhalten

Anlass für diese ungewöhnliche Einleitung war ein politisch aufgeladener Strafprozess: Es geht um die Studentin Lina E. Sie hatte gemeinsam mit anderen zwischen 2018 und 2020 ostdeutsche Rechtsextremisten und solche, die man für Rechtsextremisten hielt, überfallen und zusammengeschlagen.

Das erklärte Ziel der Gruppe: den Neonazis einen Denkzettel zu verpassen und sie von ihren Aktivitäten abzuhalten. Für die Überfälle und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde Lina E. vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Revisionen im Ergebnis erfolglos

Gegen dieses Urteil legte Lina E. Revision ein, aber auch die Bundesanwaltschaft, die eine deutlich höhere Strafe für die Studentin gefordert hatte. Heute entschied der Bundesgerichtshof: Die Strafe ist in Ordnung.

Die Bundesanwaltschaft konnte nicht erreichen, dass Lina E. als "Rädelsführerin", quasi als Führungskraft der Gruppe verurteilt wird. Für so eine Stellung innerhalb der Gruppe gebe es nicht genug Anhaltspunkte.

Die Verteidigung von Lina E. beanstandete die Verurteilung wegen eines Angriffs auf einen Mann mit der Mütze einer rechten Szenemarke. Es sei nicht ausreichend bewiesen, dass es tatsächlich Lina E. war, die an diesem Angriff beteiligt war.

Verbleibende Haft muss noch ausgerechnet werden

Das rechtliche Verfahren ist mit dem Urteil nun abgeschlossen und Lina E. kann sich auf ihr weiteres Leben vorbereiten, erklärt ihr Verteidiger Erkan Zünbül. Unzufrieden scheint er mit dem Ausgang des Verfahrens nicht zu sein. Er erklärte nach der Verkündung: "Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts gehalten, was uns auf der einen Seite natürlich erfreut, weil das bedeutet, dass die Revision des Bundesanwalts nicht angenommen wurde."

Die Haftstrafe, die Lina E. noch absitzen muss, muss noch genau ausgerechnet werden. Auf die fünf Jahre und drei Monate werden zweieinhalb Jahre angerechnet, die Lina E. bereits in Untersuchungshaft saß. Das kontrovers diskutierte Strafverfahren geht für sie rechtlich nun zu Ende.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 19. März 2025 um 14:35 Uhr.