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FAQ

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Diese Kontrollinstanzen gibt es

Stand: 31.08.2022 14:33 Uhr

In der Diskussion um die Ex-Intendantin des RBB, Schlesinger, wird auch viel über die Kontrollgremien und einen Reformbedarf gesprochen. Wie ist die Kontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bislang geregelt? Ein Überblick.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Wo ist die Kontrolle geregelt?

Die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist genauso wie viele weitere rechtliche Grundlagen in Gesetzen und Staatsverträgen geregelt. Ein Gesetz gibt es immer dann, wenn eine Rundfunkanstalt nur in einem Bundesland vertreten ist. Das ist beim Bayerischen Rundfunk, beim Hessischen Rundfunk, bei Radio Bremen, beim Saarländischen Rundfunk und beim Westdeutschen Rundfunk der Fall.

Für die sogenannten Mehrländeranstalten, also die Rundfunkanstalten, die für mehrere Bundesländer Programm machen, gibt es jeweils einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern. Also für den MDR (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt), den NDR (Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), den RBB (Berlin und Brandenburg) und den SWR (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz).

Außerdem haben alle Bundesländer einen ZDF-Staatsvertrag und einen Deutschlandradio-Staatsvertrag geschlossen.

Was ist in Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen geregelt?

In den Gesetzen und Staatsverträgen ist zum einen der Programmauftrag geregelt, also Angebote in Hörfunk, Fernsehen und Internet zu produzieren und zu verbreiten, die der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen. Zum anderen sind verschiedene Programmgrundsätze (zum Beispiel Achtung der Menschenwürde, Wahrheit, Objektivität und Überparteilichkeit, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau etc.) festgelegt.

Darüber hinaus sind die interne Organisation und die gesellschaftliche Kontrolle festgelegt. Diese Kontrolle wird vor allem durch den Rundfunkrat (beim ZDF durch den Fernsehrat) und den jeweiligen Verwaltungsrat ausgeübt, den es für jede Sendeanstalt gibt.

Welche Aufgabe hat der Rundfunkrat?

Der jeweilige Rundfunkrat (beim ZDF Fernsehrat) ist für die Einhaltung des Programmauftrags zuständig. Er soll also darüber wachen, dass die Rundfunkanstalten im Sinne der Interessen der Allgemeinheit die Aufgaben aus dem jeweiligen Staatsvertrag oder Gesetz erfüllen. Die Rundfunkräte wachen darüber, ob gegen die festgelegten Grundsätze verstoßen wird und beraten den jeweiligen Intendanten / die jeweilige Intendantin in allgemeinen Programmfragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen befassen sich die Rundfunkräte auch mit Programmbeschwerden, die an die Sendeanstalten herangetragen werden können. Der Rundfunkrat wählt, in manchen Rundfunkanstalten gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, den Intendanten bzw. die Intendantin und kann ihn oder sie auch wieder abberufen.

Außerdem überprüft und genehmigt der Rundfunkrat den vom Intendanten aufgestellten und vom Verwaltungsrat beschlossenen Haushaltsplan.

Welche Aufgabe hat der Verwaltungsrat?

Der jeweilige Verwaltungsrat überwacht und kontrolliert die Geschäftsführung des Intendanten oder der Intendantin, soweit es nicht um die inhaltliche Gestaltung des Programms geht. Außerdem legt er den Haushaltsplan und den Jahresabschluss fest, kontrolliert die Beteiligung an Unternehmen und vieles mehr.

Wer sind die Mitglieder von Rundfunkrat und Verwaltungsrat?

Die Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat setzen sich aus Vertretern verschiedener Vereinigungen zusammen, die im jeweiligen Staatsvertrag bzw. Gesetz festgelegt sind. Die Mitglieder sollen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Dazu gehören: Gewerkschaften, Kirchen Sportverbände, Bildungsverbände, Frauenverbände, Landtagsfraktionen und viele mehr. Die Mitgliedschaft in Rundfunk- und Verwaltungsrat ist ein öffentliches Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit.

Könnten Parlamente oder Landesregierungen die Kontrolle übernehmen?

Nein, das würde die Verfassung nicht zulassen. Denn nach dem Grundgesetz ist das Gebot der Staatsferne zu beachten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll unabhängig und frei von staatlicher Einflussnahme sein. So war die Idee der Alliierten bei der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Zweiten Weltkrieg und so ergibt es sich aus der Rundfunkfreiheit des Art 5 Abs. 1, S.2 Grundgesetz.

2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieses Gebot auch bei der Besetzung der Aufsichtsgremien zu beachten ist. In ihnen könnten zwar auch Angehörige der verschiedenen staatlichen Ebenen einbezogen werden, denn das Grundgesetz fordert vor allem Vielfalt bei der Besetzung der Gremien. Der Anteil der staatlichen Vertreter sei aber strikt zu begrenzen auf höchstens ein Drittel, um Vielfalt und Staatsferne zu garantieren. So das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Gibt es zusätzliche Mechanismen gegen Verschwendung?

Ja, da sind zum Beispiel die Landesrechnungshöfe und natürlich die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (kurz KEF).

Welche Aufgabe haben die Landesrechnungshöfe?

Die jeweils zuständigen Rechnungshöfe bekommen die Jahresabschlüsse der Sendeanstalten und prüfen die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dabei kann auch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung beauftragt werden.

Gewisse Einrichtungen werden von den Landesrundfunkanstalten der ARD gemeinsam organisiert, weil sie übergreifende Aufgaben und Prozesse übernehmen (z.B. das ARD-Hauptstadtstudio, ARD-Aktuell, ARD.de). In der Regel wird durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt, welche Landesrundfunkanstalt die Federführung über diese Gemeinschaftseinrichtung innehat. Die Federführung beinhaltet die Zuständigkeit, die Gemeinschaftseinrichtung zu führen und zu überwachen. Die Kontrolle wird also durch die für diese federführende Anstalt zuständigen Gremien gewährleistet. Darüber hinaus können auch die Gemeinschaftseinrichtungen von den Rechnungshöfen auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft werden. Dabei gilt die Regel, dass die Prüfung immer durch den für die jeweils federführende Rundfunkanstalt zuständigen Rechnungshof erfolgt.

Was macht die KEF?

Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Alle zwei Jahre berichtet diese unabhängige Kommission den Landesregierungen die Finanzlage, in jedem zweiten Bericht gibt sie eine Empfehlung zur Beitragshöhe ab, die sich nach dem Bedarf ergibt. Diese Empfehlung ist dann die Grundlage für die Festlegung des konkreten Rundfunkbeitrags durch die Landesparlamente, der in Deutschland seit 2013 pro Haushalt zu zahlen ist. Die KEF überprüft also ebenfalls die Finanz- und Haushaltsgebaren.

Gibt es Compliance-Regeln im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Compliance regelt die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen im Unternehmen. Bei den verschiedenen Rundfunkanstalten gibt es eine Vielzahl von solchen Compliance-Regeln in Form von Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen und Richtlinien. Dazu gehören auch Antikorruptionsverordnungen. Antikorruptionsbeauftragte und Ombudspersonen für Korruptionsprävention sind unabhängige Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn sie den Verdacht haben, dass es Korruption gibt, können sie sich an diese Personen wenden. In der ARD gibt es derzeit eine Abfrage zu den jeweiligen Transparenz- und Compliance-Regeln. Gut möglich, dass man diese dann in den Rundfunkanstalten der ARD nachschärft und vereinheitlicht. Die Rundfunkkommission der Länder fordert dies.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete rbb24 Abendschau am 09. August 2022 um 19:30 Uhr.