Anschlag in Saarlouis 1991 Die Aufklärung dauert an
Im September 1991 starb der Asylbewerber Samuel Yeboah nach einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Nach einer ersten Verurteilung im Herbst muss sich nun ein zweiter Mann vor Gericht verantworten
Es hat lange gedauert, sogar sehr lange: Der Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis war jahrzehntelang nicht juristisch aufgearbeitet worden. Die Strafverfolgungsbehörden im Saarland hatten nach der Tat im September 1991 vergleichsweise schnell die Ermittlungen eingestellt - ergebnislos.
Zu schnell sei eingestellt worden, sagten Kritiker - schließlich habe es damals ein Todesopfer gegeben. Der 27 Jahre alte Samuel Yeboah aus Ghana erlitt durch das Feuer schwerste Verbrennungen sowie eine Rauchvergiftung. Er starb wenige Stunden nach der Tat.
Erstes Urteil 2023
Im Jahr 2019 kam neue Bewegung in den vermeintlich abgeschlossenen Fall. Eine Frau wandte sich damals an die Behörden. Sie berichtete, dass Peter S., ein Rechtsextremist aus Saarlouis, ihr gegenüber auf einer Grillparty im Jahr 2007 behauptet habe, 1991 das Feuer gelegt zu haben. Erst Jahre später habe sie die Tragweite der Äußerung begriffen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zog die Ermittlungen an sich und klagte schließlich Peter S. an. Weil Mord nicht verjährt, war das auch nach so langer Zeit noch möglich. Im Herbst 2023 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Koblenz unter anderem wegen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft.
Eine Jugendstrafe, denn zum Zeitpunkt der Begehung der Tat war Peter S. erst 20 Jahre alt, rechtlich gesehen also ein Heranwachsender. Er hatte 1991 nach der Überzeugung des Gerichts eine Holztreppe in dem Asylbewerberheim mit Benzin übergossen und angezündet. Wissend, dass sich in dem Gebäude Menschen aufhalten.
Weitere Anklage
Das Strafverfahren in Koblenz hat aber noch eine weitere Person in den Fokus der Ermittler gerückt: Peter St. Er sei damals der Kopf der Skinhead-Szene in Saarlouis gewesen. Laut Ergebnis der Beweisaufnahme im Verfahren gegen seinen Namensvetter Peter S. war er am Tattag mit diesem zusammen gewesen. In einer Kneipe hätte sie gemeinsam getrunken und sich dabei über die rechtsextremistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda unterhalten. Über diese sei an diesen Tagen in den Medien berichtet worden.
"Hier müsste auch mal sowas brennen" sei der Kommentar von Peter St. damals gewesen. Diese Aussage habe wiederum Peter S. "beeinflusst und bestärkt" in seinem Entschluss, das Feuer im Asylbewerberheim zu legen, so formuliert es der Generalbundesanwalt.
Er hat Peter St. darum wegen Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord angeklagt. Wie schon im ersten Verfahren wird der Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz stattfinden. Termine sind bis in den Sommer angesetzt.