Abstimmung im Bundestag Georgien und Moldau nun sichere Herkunftsstaaten
Der Bundestag hat mit einer breiten Mehrheit die Republik Moldau und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Stimmt der Bundesrat ebenfalls zu, können Asylbewerber aus den beiden osteuropäischen Ländern einfacher abgeschoben werden.
Der Bundestag hat darüber abgestimmt, Georgien und Moldau asylrechtlich als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Wenn sich der Bundesrat dem Parlamentsbeschluss anschließt, können Asylbewerber aus den beiden osteuropäischen Ländern künftig einfacher abgewiesen werden. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten. Nur die Linkspartei stimmte gegen das Vorhaben.
Mit dem Schritt soll die zuletzt steigende Zahl von Asylsuchenden reduziert werden. Mit der Listung als sicheres Herkunftsland werden Asylanträge von Menschen dieser Staatsangehörigkeit schneller bearbeitet, eine frühzeitige Abschiebung wird damit möglich. Kriterium für einen sicheren Herkunftsstaat ist, dass dort keine politische Verfolgung zu befürchten ist.
Faeser: "Asylverfahren stark beschleunigen"
"Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit Blick auf den Beschluss. "Durch die Bestimmung als sichere Herkunftsstaaten können wir die Asylverfahren stark beschleunigen und Kommunen und Gerichte entlasten." Deutschland wolle mit Georgien und Moldau jetzt ein Migrationsabkommen schließen, "um qualifizierte Zuwanderung von Arbeitskräften zu ermöglichen und damit Anreize dafür zu schaffen, dass georgische und moldauische Staatsbürger künftig keine aussichtslosen Asylanträge in Deutschland stellen".
Auch der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sprach in der abschließenden Plenardebatte von einem wirksamen und legitimen Mittel, um irreguläre Migration zu reduzieren.
Kritik an Gesetzentwurf von der Linken und den Grünen
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, bezeichnete die Einstufung als unverantwortlich, weil die Sicherheit bestimmter Minderheiten in den beiden Staaten nicht garantiert sei.
Filiz Polat von den Grünen räumte ein, dass es auch in ihrer Fraktion Zweifel an der Sicherheit von Roma in Moldau und von queeren Menschen in Georgien gebe. Wegen der Visafreiheit könnten Schutzbedürftige allerdings weiterhin nach Deutschland einreisen. Zudem befänden sich beide Länder im EU-Beitrittsprozess und hätten dafür hohe rechtsstaatliche Standards zu erfüllen.
Niedrige Anerkennungsquote laut BAMF
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht davon aus, dass Rückkehrern in Georgien und Moldau in der Regel weder Verfolgung noch unmenschliche Behandlung drohen.
Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus den beiden ehemaligen Sowjetrepubliken lag im ersten Halbjahr unter 0,1 Prozent. Künftig sollen ihre Asylanträge deshalb in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und die Betroffenen im Fall einer Ablehnung zügig abgeschoben werden.