Fragen und Antworten Was bringt das Gendiagnostikgesetz?

Stand: 01.02.2010 14:18 Uhr

Die Genforschung erlaubt einen Blick ins menschliche Erbgut und damit auch auf mögliche Krankheiten. Das neue Gendiagnostikgesetz soll den Rahmen schaffen, um die Möglichkeiten der Wissenschaft zu nutzen und Missbrauch zu verhindern. tagesschau.de erklärt die neuen Regeln.

Die Genforschung erlaubt einen Blick ins menschliche Erbgut und damit auch auf mögliche Krankheiten. Das neue Gendiagnostikgesetz soll den Rahmen schaffen, um die Möglichkeiten der Wissenschaft zu nutzen und Missbrauch zu verhindern. tagesschau.de erklärt die neuen Regeln.

Was bringt Gendiagnostik?

Die Gendiagnostik macht es möglich, anhand des Erbguts eines Menschen (DNA) genetisch bedingte Ursachen oder Veranlagungen für eine Krankheit lange vor deren Ausbruch zu erkennen. So können Gentests beispielsweise bei der Diagnose von orthopädischen Krankheiten wie Rheuma, Multiple Sklerose und Osteoporose oder Alterskrankheiten wie Parkinson, Alzheimer und Demenz helfen. Das Erbgut wird auch bei den sogenannten „Vaterschaftstests“ untersucht, um die Verwandtschaft zwischen zwei Personen nachzuweisen.

Welches Ziel hat das neue Gendiagnostikgesetz?

Der Einsatz genetischer Untersuchungen bietet medizinische Chancen, birgt aber auch große Risiken. Das Gendiagnostikgesetz soll garantieren, dass Patienten von den Vorteilen moderner Diagnoseverfahren profitieren können. Gleichzeitig sollen Missbrauch und die Diskriminierung aufgrund der Untersuchungsergebnisse verhindert werden.

Wer darf untersuchen?

Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.

Wie müssen Ärzte aufklären?

Patienten soll bei genetischen Untersuchungen, die bei der Diagnose einer bestehenden Krankheit helfen, eine Beratung angeboten werden. Bei Untersuchungen, die eine Vorhersage über mögliche spätere Krankheiten von Erwachsenen oder ungeborenen Kindern erlauben, sind Beratungen vor und nach der Untersuchung Pflicht.

Im Gesetz festgeschrieben ist für Untersuchte auch das Recht auf Nichtwissen: Sie haben die Möglichkeit, Testergebnisse nicht mitgeteilt zu bekommen und sie vernichten zu lassen.

Wer darf untersucht werden?

Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene der Untersuchung zustimmt. Menschen, die nicht (mehr) in der Lage sind, der Untersuchung zuzustimmen, dürfen nur untersucht werden, wenn sie einen gesundheitlichen Nutzen von der Untersuchung haben.

Auch Tests auf Abstammung ("Vaterschaftstest") dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Person, von der eine genetische Probe untersucht werden soll, der Untersuchung zustimmt. Kinder müssen in einer für sie verständlichen Weise über den Test aufgeklärt werden. Sind sie noch nicht volljährig, dann müssen die Sorgeberechtigten im Namen des Kindes entscheiden, ob es getestet werden darf. Können sich die Sorgeberechtigten in dieser Frage nicht einigen, kann das Familiengericht einen sogenannten Ergänzungspfleger berufen, der in dieser Frage für das Kind entscheidet..

Dürfen ungeborene Kinder untersucht werden?

Genetische Untersuchungen vor der Geburt sind nur erlaubt, wenn Eigenschaften untersucht werden, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Verboten sind genetische Untersuchungen auf das Geschlecht oder auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können.

Dürfen Arbeitgeber genetische Untersuchungen verlangen?

Genetische Tests auf Verlangen des Arbeitgebers sind grundsätzlich verboten. Wird eine Untersuchung in einem anderen Zusammenhang durchgeführt, dann darf der Arbeitgeber die Ergebnisse weder erfragen noch entgegennehmen oder verwerten.

Dürfen Versicherungen genetische Untersuchungen verlangen?

Versicherungen dürfen beim Abschluss einer Versicherung keine genetische Untersuchung verlangen. Sie dürfen auch keine Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen einholen. Eine Ausnahme gibt es jedoch beim Abschluss von Versicherungen mit sehr hohen Versicherungssummen (ab 300.000 Euro).

Was geschieht bei Verstößen gegen das Gesetz?

Verstöße gegen das Gendiagnostikgesetz können mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und Geldbußen von bis zu 300.000 bestraft werden.

Zusammengestellt von Andreas Wallbillich für tagesschau.de