Coronavirus Begrenzte Ausgangssperre in Freiburg
Freiburg verhängt wegen der Corona-Epidemie eine eingeschränkte Ausgangssperre. Anlass ist die dramatische Lage in den angrenzenden Regionen in Frankreich und der Schweiz.
Nachdem Appelle für freiwillige Maßnahmen nur teilweise gewirkt haben, erlässt die Stadt Freiburg ein Betretungsverbot für öffentliche Orte, das vom 21. März bis 3. April gelten soll. Oberbürgermeister Martin Horn sagte in den tagesthemen, dass allen Verantwortlichen und auch ihm persönlich der Schritt nicht leicht gefallen sei. Die Stadt befinde sich jedoch nur wenige Kilometer von den Notstandsgebieten in Frankreich und der Schweiz entfernt.
Es gelte nun, die gefährliche Entwicklung, die in diesen Ländern zu beobachten sei, noch schneller als bisher abzubremsen. "Diese Botschaft ist jedoch nicht in allen Köpfen angekommen", bedauerte Horn. Deshalb habe man nun ein 14-tägiges Betretungsverbot von Samstag an ausgesprochen, das von allen Fraktionen mitgetragen werde. Horn rechnet mit Verständnis bei den Freiburgern. Bei Verstößen würden jedoch der Vollzugsdienst der Stadt und die Landespolizei einschreiten.
Ausnahmen nur in dringenden Fällen
Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausgangssperre, wie eine Sprecherin erklärte. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Von allen anderen Personen sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen.
Vor knapp einer Woche haben die Stadt Freiburg und die benachbarten Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden bis 20. April untersagt. Doch immer wieder hätten sich Menschen nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen nicht eingeschränkt. Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen verbrächten viele Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen den Menschen werde dabei häufig nicht eingehalten.