FAQ zu Flüchtlingen Wer sind sie und was dürfen sie?
Wie ist der Begriff Flüchtling eigentlich definiert? Was sind Asylbewerber? Wie werden sie verteilt, dürfen sie hier arbeiten und welche Rechte haben sie?
Wie ist die Verteilung von Flüchtlingen in der EU bislang geregelt?
Zentrales Regelwerk ist die sogenannte "Dublin III-Verordnung". Darin ist geregelt, dass Flüchtlinge ihren Antrag in dem Land der EU stellen müssen, in dem sie zuerst angekommen sind. Dieses Land ist dann für das gesamte Asylverfahren zuständig. Das hat zur Folge, dass klassische "Ankunftsstaaten" wie Griechenland mit der Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen überfordert sind. Asylanträge von Syrern haben in sehr vielen Fällen Erfolg. Deutschland kann Flüchtlinge in das Ankunftsland abschieben. Das ist allerdings nicht zwingend. Die Bundesregierung hat dies zum Beispiel für Flüchtlinge aus Syrien vor Kurzem ausgesetzt.
Wie kann die Verteilung der Flüchtlinge geändert werden?
Die Regierungen der EU-Staaten könnten auf Vorschlag der Europäischen Kommission neue einheitliche Regelungen schaffen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat dafür schon Quoten vorgeschlagen, wonach Deutschland zusätzlich etwa 30.000 Flüchtlinge aufnehmen soll. Im Vergleich zu "Dublin" wäre das eine starke Veränderung. Damit die Quotenregelung in Kraft tritt, müssen aber alle Staats- und Regierungschefs und das Europäische Parlament zustimmen. Das Thema steht beim nächsten Treffen der Innen- und Justizminister am 14. September und beim Treffen der Regierungschefs Mitte Oktober auf der Tagesordnung.
Wie werden die Flüchtlinge in Deutschland verteilt?
In Deutschland werden die Flüchtlinge nach dem "Königsteiner Schlüssel" auf die Bundesländer verteilt. Anhand von Bevölkerungszahlen und Wirtschaftskraft werden Quoten festgelegt, welches Bundesland wie viele Flüchtlinge aufnehmen soll. So entfallen auf Nordrhein-Westfalen 21 Prozent der Flüchtlinge, auf Baden-Württemberg 13 Prozent und auf den Stadtstaat Bremen unter ein Prozent.
Wer ist ein "Flüchtling"?
Flüchtling ist nach der "Genfer Flüchtlingskonvention" eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatstaates aufhält, da ihr dort aufgrund ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Verfolgung droht. Diese Definition gilt für die gesamte Europäische Union aufgrund der sogenannten "Qualifikationsrichtlinie", sodass niemand abgeschoben werden darf, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Die Eigenschaft als "Flüchtling" ist also eine Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zum Beispiel in Deutschland zu bekommen. Aber nicht die einzige.
Wer ist ein "Asylbewerber"?
Das deutsche Grundgesetz kennt den Begriff "Flüchtling" nicht, sondern verwendet den Begriff "Asyl". "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es in Artikel 16a Grundgesetz. Damit ist nur staatliche Verfolgung gemeint. Menschen, die von anderen Gruppen verfolgt werden, fallen nicht darunter. In der Praxis ist ein "Asylberechtigter" nach dem Grundgesetz fast immer auch ein "Flüchtling" nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Andersherum muss das nicht so sein. In der Praxis spielt die Anerkennung als "Flüchtling" eine größere Rolle als der Status des "Asylberechtigten". Armut allein reicht nicht aus für den Status eines "Flüchtlings" oder "Asylberechtigten". Die Folgen der beiden Arten von Anerkennung sind aber gleich. "Flüchtlinge" und "Asylberechtigte" erhalten ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre. Schon während des Verfahrens erhalten die Bewerber Sach- und Geldleistungen zur Existenzsicherung.
Wie kann man das Asylverfahren beschleunigen?
Asylverfahren und die Anerkennung als Flüchtling dauern in Deutschland durchschnittlich 5,3 Monate. Wie lange das Verfahren dauert, hängt nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor allem davon ab, aus welchem Land die Asylbewerber kommen. Die Anträge von Flüchtlingen aus Syrien will das Bundesamt nun schneller behandeln, weil ihnen fast immer Asyl gewährt wird. Anträge von Menschen aus den Balkanländern sollen schneller bearbeitet werden können, wenn die Staaten "sichere Herkunftsstaaten" sind. Das gilt für Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina seit 2014. Albanien, Kosovo und Montenegro sollen nach den jüngsten Beschlüssen der Regierungskoalition ebenfalls zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. In der Praxis ist es aber oft schwierig zu ermitteln, auf welchem Weg der Flüchtling nach Europa gelangt ist.
Dürfen Asylbewerber arbeiten?
Asylbewerber dürfen nur arbeiten, wenn sie mindestens drei Monate in Deutschland sind und der Arbeitgeber keine anderen Beschäftigten aus Deutschland, der EU oder unter den anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten für die Stelle findet. Erst nach 15 Monaten dürfen Asylbewerber uneingeschränkt arbeiten.
Welche staatlichen Leistungen bekommen Asylbewerber und Flüchtlinge?
Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten Unterkunft, Essen, Kleidung, Medikamente und Hygieneartikel sowie ein Taschengeld. Die Leistungen sollen in den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen als Sachleistungen ausgegeben werden, plus Taschengeld von 143 Euro. Leben Asylbewerber in Wohnungen oder provisorischen Unterkünften, die die Kommunen errichtet haben, erhält ein Erwachsener für Essen, Kleidung und Hygiene 216 Euro. Hinzu kommen die 143 Euro Taschengeld, insgesamt also 359 Euro monatlich. Zum Vergleich: Der Regelsatz für Hartz IV-Bezieher liegt bei 399 Euro pro Monat.
Kann man die Leistungen für Asylbewerber nicht kürzen?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass alle Menschen in Deutschland Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum haben. Das gilt also für alle Deutschen und alle Menschen anderer Staaten, die hier leben. Hartz IV-Leistungen sichern ebenfalls das Existenzminimum, deshalb müssen die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge ähnlich hoch sein. Die Leistungen für Flüchtlinge dürfen nur dann niedriger sein, wenn nachgewiesen ist, dass der Bedarf für Unterkunft, Essen, Kleidung, Körperpflege, Gesundheit und Sozialleben niedriger ist.
Können Sachleistungen statt Geldleistungen an Asylbewerber ausgegeben werden?
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Flüchtlinge in staatlichen Aufnahmeeinrichtungen Sachleistungen erhalten. Nur das persönliche Taschengeld soll bar ausgegeben werden. Denn damit soll jeder Flüchtling selbst entscheiden können, was außer Essen, Kleidung und Wohnung noch zum Leben dazu gehört. Auch das zähle zum Existenzminimum, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das Taschengeld kann also nicht so einfach auf Sachleistungen umgestellt werden.
In der Praxis bedeuten Sachleistungen zudem einen größeren Aufwand für die Behörden. Sie müssen Essen, Kleidung und anderes kaufen und verteilen. Deswegen sind viele Behörden in den vergangenen Monaten doch wieder auf Geldleistungen umgestiegen. Nach den jüngsten Beschlüssen der Regierungskoalition soll sich das nun wieder ändern, und in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Sachleistungen ausgegeben werden.