Eine große Wunderkerze brennt in der Silvesternacht vor einer gezündeten Silvesterrakete (Archiv).
FAQ

Corona-Regeln Was ist zu Silvester erlaubt und was nicht?

Stand: 31.12.2020 12:39 Uhr

Für viele ist Silvester ohne Raketen und Böller schier unvorstellbar, andere wollen die private Knallerei am liebsten verbieten. Dieses Jahr ist durch die Corona-Pandemie allerdings vieles anders - doch was genau?

Wegen der Corona-Pandemie soll auch Silvester in Deutschland ungewohnt still werden. Der Verkauf von Pyrotechnik wurde in diesem Jahr generell verboten. An Silvester und Neujahr gilt zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Antworten zu den aktuellen Vorschriften.

Wieso wurde der Verkauf in Deutschland verboten?

Mit der Regelung sollen Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden. "Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung", sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) hinsichtlich der durch die Corona-Pandemie stark beanspruchten Kliniken und Notfallambulanzen.

Welches Feuerwerk wird nicht verkauft?

Konkret verboten wurde bundesweit der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, also das klassische Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Knaller oder Batterien. Für die Branche, die 95 Prozent ihrer Jahreserlöse im Dezember erwirtschaft, ein herber Verlust: Laut dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) gab es 2019 rund 130 Millionen Euro Umsatz.

Welches Feuerwerk ist noch erlaubt?

Feuerwerke der Kategorie F1 sind erlaubt. Das sind sogenannte Kleinstfeuerwerke, die keine Genehmigung erfordern, wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, Bengalfeuer, Blitzknatterbälle, Knallerbsen und Mini-Fontänen.

Kann Feuerwerk aus dem vergangenen Jahr genutzt werden?

Wer noch Feuerwerk übrig hat, sollte es nicht mehr zünden, empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hintergrund ist, dass länger aufbewahrtes Feuerwerk durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verliert oder langsamer reagieren kann. Auch übermäßig trocken aufbewahrtes Feuerwerk kann seine Funktion verändern und schneller oder langsamer reagieren. Die veränderten Reaktionszeiten führen letztendlich zu einem erhöhten Verletzungsrisiko.

Dürfen Böller aus dem Ausland benutzt werden?

Bekannt ist, dass im Grenzgebiet zu Deutschland teilweise auch illegal importierte Pyrotechnik über den Ladentisch wandert. Notärzte warnen vor dem Zünden solch nicht erlaubter Böller und Feuerwerkskörper. Diese enthalten laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oft nicht nur Schwarzpulver, sondern sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Auch Pyrotechnik, die im Ausland legal ist, könne deutlich kraftvoller als in Deutschland zulässige Ware sein. Wenn nicht zugelassene Feuerwerkskörper gezündet werden, kann es zu schweren Verletzungen kommen, da die Sprengwirkung solcher Produkte oft unbekannt ist.

Wo darf an Silvester geböllert werden und wo nicht?

Der Feuerwerksverkauf ist zwar verboten, aber nicht immer auch ausdrücklich das Zünden von Raketen. Zum Beispiel gelten Verbote für das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht überall auch für den privaten Raum. In den Ländern und Städten gelten unterschiedliche Regelungen. Ein paar Beispiele:

In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa gibt es kein grundsätzliches Böllerverbot. Allerdings verbietet die Corona-Schutzverordnung des Landes das Zünden auf belebten Straßen und Plätzen. In Bonn ist Pyrotechnik dagegen im gesamten Stadtgebiet verboten. In Düsseldorf wiederum nur in der gesamten Altstadt.

Auch in der Hauptstadt bleibt das Zünden von Böllern vielerorts verboten. Der Berliner Senat veröffentlichte dazu eine Liste mit 56 Orten - darunter Sehenswürdigkeiten wie das Brandenburger Tor. Trotz des Verkaufsverbots von Feuerwerk bereitet sich die Berliner Feuerwehr für die Silvesternacht in gleicher Weise wie in den Vorjahren auf den Ausnahmezustand vor.

In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden gilt das Feuerwerksverbot stadtweit auf allen öffentlichen und privaten Flächen. Im rund 60 Kilometer entfernten Chemnitz bezieht sich das Verbot auf alle öffentlichen Flächen sowie auf private, die für jedermann zugänglich sind, beispielsweise Parkplätze von Supermärkten.

In Bremen ist das Zünden und Mit-sich-führen von Feuerwerk grundsätzlich verboten.

Auch in Bayern gilt auf vielen öffentlichen Plätzen und Straßen ein Böllerverbot, die Verwendung und das Mit-sich-führen von Pyrotechnik sind dort untersagt. In München ist im gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings das Abbrennen von Silvesterknallern und Böllern verboten.

Wie sieht es in den Nachbarländern aus?

In Polen sind weder Verkauf noch Nutzung von legalem Feuerwerk verboten - das haben zuletzt auch viele Besucher aus Berlin und Brandenburg genutzt. Inzwischen gelten aber strenge Quarantäneregeln für Polen-Besucher. In Tschechien ist der Verkauf von nicht lebensnotwendigen Waren wie Feuerwerkskörpern aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten. In den Niederlanden fällt in diesem Jahr das Silvester-Feuerwerk aus. Im ganzen Land dürfen Raketen, Böller und Kracher weder gekauft noch gezündet werden.

Wieviele Personen dürfen zusammenkommen?

Laut Bundesregierung sind in der Silvesternacht private Zusammenkünfte des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt. Maximal dürfen sich dabei fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Was ist unter An- und Versammlungsverbot zu verstehen?

An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Von einer Ansammlung spricht man, wenn Menschen zufällig zusammentreffen. Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck. Darunter fallen auch Demonstrationen.

Darf im nächsten Jahr wieder geböllert werden?

Das bleibt unklar, ist aber nach einem Ende der Pandemie wahrscheinlich.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete WDR Fernsehen am 29. Dezember 2020 um 12:45 Uhr in der Sendung "WDR aktuell" und MDR Aktuell am 31. Dezember 2020 um 15:18 Uhr.